Kralle - Kuckuck - Ventilwächter: Das Marterinstrumentarium des Deutschen Zoll.



Vor vielen Jahren, ach, was, vor einigen Jahrzehnten, hatten Berufsgruppen, die ihren Dienst in einer schmucken Uniform versahen, in der breiten Bevölkerung höchstes Ansehen, Ob es nun die Männer von dem Bundesgrenzschutz, der Post, der Bahn oder auch der Polizei waren, sie alle galten als Respektsperson.
Inzwischen hat sich dieses völlig geändert. Dennoch sind jenen Damen und Herren nach wie vor mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattet.

Dieses gilt auch für den Zoll, der seine Betätigungsfelder aufgrund der propagierten, aber dennoch nicht, offenen Grenzen, überwiegend in das Inland verlagern musste. Der Zoll ist seit geraumer Zeit auch für die Beitreibung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Dieses ist ein manchmal aufwendiges Verfahren. Vor allem dann, wenn der Steuerpflichtige, hier also, der Kraftfahrzeughalter, sich als zahlungsresistent erweist.

Das Prozedere ist sehr übersichtlich. Wer ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr anmeldet, der muss in der Regel die zuvor durch einen Steuerbescheid festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Doch es gibt viele Fahrzeughalter, die wollen oder eher wahrscheinlich, die können die Steuer nicht aufbringen, weil sie das Geld erst gar nicht haben, jedoch einen PKW fahren möchten.

Wer nach Ablauf der im Steuerbescheid festgelegten Frist, den betrag nicht zahlt und auch eine daraufhin eine behördliche Mahnung mit Vollstreckungsandrohung ignoriert, der muss damit rechnen, dass der Zoll die offene Summe, die sich bereits ab dann durch weitere Gebühren erhöht, zwangsweise eintreibt.
Aber, die Zollämter vollstrecken auch andere öffentlich - rechtliche Forderungen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszollverwaltung#Vollzugsbehörde

Tja, und weil diese Vollstreckungsbehörde natürlich im Wege des Datenabgleichs binnen Sekunden Kenntnis darüber erlangen, ob ein so genannter Vollstreckungsschuldner ein Kraftfahrzeug unterhält, sind sie nicht gerade zimperlich, dieses ruckzuck aus dem Verkehr zu ziehen.
Die Maßnahme kann durch ein aufgeklebtes Pfandsiegel , vulgo: Kuckuck, durch die so genannte Parkkralle oder einen Ventilwächter erfolgen.


https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/blog/parkkralle-das-passiert-mit-ihrem-auto-bei-pfaendung/

Der Einsatz der Vollstreckungsmittel hat unterschiedliche Konsequenzen. Während das Pfandsiegel den PKW - Nutzer nicht am Fahren hindert, wohl aber den Verkauf, also das weitere Verwerten des PKW unmöglich macht, verhindert eine Parkkralle das Weiterfahren, ebenso wie ein benannter Ventilwächter. Letztere Maßnahme ist deshalb besonders unangenehm, weil bereits nach wenigen Meter der Fahrt, die Luft aus dem Reifen komplett entweicht. Das Fahrzeug hat einen sattsam bekannten " Platten ".

Erst wenn die Schulden beglichen sind, werden diese drei unangenehmen Fahrzeugzubehörteile durch den Zoll wieder entfernt.
Dieses ist zumeist kein Eintelfall.

Allein bei dem hauptzollamt in Dresden wurden 2016 satte 112.000 Vollstreckungsaufträge abgearbeitet; 2017 waren es sogar 118.000. Da sage doch noch Einer, dass es Deutschland gut geht.Wenn diese Zahl mit den 43 ( https://de.wikipedia.org/wiki/Hauptzollamt ) bestehenden Hauptzollämtern multipliziert wird, ergibt dieses eine gigantische Zahl von mehr als 4,7 Millionen Vollstreckungsverfahren.

Tja, der Deutsche lebt ganz gern auf Großen Fuß, aber nach dem " Kängeru - Prinzip " - Große Sprünge mit leerem Beutel!



" Jethro Tull " - " Serenade To A Cuckoo " - Live at  the Istanbul Ampitheatre 1991:





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