Die Stolperkant´von Westerland



Vor einigen Tagen hörte ich - eher zufällig - einen alten Titel der deutschen Punk - Truppe " Die Ärzte ", der da " Westerland " heißt. Ich kannte das Stück bislang nicht, weil mich Punk - mit einigen Ausnahmen - nie interessierte und ich der Musik der Punkgruppe " Die Ärzte " schon gar nichts abgewinnen kann.
Immerhin produzierte die Band viele Stücke mit provokanten bis  sozialkritischen Texten. Das ist ja eigentlich schon was. Oder?

Also " Westerland " dröhnte aus dem Internetradio in die ausgekühlte Küche, aber ich konnte mich auch an diesem Lied nicht so richtig erwärmen. Dabei fiel mir allerdings eine Geschichte aus den späten 1980er Jahren ein, die just etwas mit Westerland zu tun hatte.

Meine Eltern hatten im Herbst 1986 Kurlaub auf Sylt gebucht. Genauer gesagt auf Westerland. Damals gab es diese, von den Krankenkassen zum Teil übernommene Mischung zwischen Anwendungen und Urlaub noch im vollen Umfang. So buchten sie ein Doppelzimmer in einer Pension und ließen sich tagsüber mit Bädern verwöhnen.

Auf einem Spaziergang in Westerland stolperte meine verstorbene Mutter über einen nicht abgesenkten Teil des Fußweges. Sie verlor das Gleichgewicht und schlug mit dem Gesicht auf die vergammelten Gehwegplatten auf. Dabei zog sie sich eine stark blutende Platzwunde an der Unterlippe zu, die der Notarzt nähen musste. Einen Tag später rief sie bei mir in der Uni an und schilderte mir den Unfall. Ich riet ihr sich ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen und den Unfallort zu fotografieren.

Einige Tage später fuhr ich in die Kanzlei meines damaligen Ausbilders und besorgte mir dort eine Vollmacht. Diese sandte ich zusammen mit einer Erklärung über die ärztliche Schweigepflicht an die elterliche Adresse. Dann tippte ich ein Schreiben an die Stadtverwaltung in Westerland und schilderte dort den Vorfall.
Einige Wochen später kam eine Antwort.

Die Verwaltung bügelte das geschilderte Anliegen, dass sie wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Schadenersatz zu leisten habe, ab. Es vergingen weitere Wochen. Ich hatte meine juristische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, als ich dann wegen des Unfalls gegen die Stadt Westerland Klage bei dem Amtsgericht in Niebüll erhob. Weil unser Büro damals nichts abwarf, wir deshalb von der Arbeitslosenhilfe existieren mussten, um überhaupt über die Runden zu kommen, rief ich meine Eltern an und bat diese, den Gerichtskostenvorschuss auf unser Konto zu überweisen. Nach Geldeingang kaufte ich beim Amtsgericht Bremen entsprechende Gerichtskostenmarken und sandte die Klageschrift zu dem von mir als zuständig erkannten Amtsgericht nach Niebüll.

Dort ging sie dann auch ein, wurde von der Verwaltung an die beklagte Stadt auf der schönen Insel Sylt zugestellt und harrte dann der Dinge, die da noch kommen könnten. In der Klage forderte ich 800 DM Schmerzensgeld sowie weitere 150 DM an Aufwendungen für Reinigung der Bekleidung, zusätzliche Fahrtkosten, Porto sowie Telefonkosten. Ein eigentlich lächerlicher Betrag, so sollte der Außenstehende meinen. Doch die Beklagte antwortete und bestritt nicht nur den Sachverhalt und das eigene Verschulden, sondern auch noch die Höhe der Geldforderungen. Der dortige Sachbearbeiter schusterte dazu eine Klageerwiderung zusammen. Darin verbog er die Wahrheit zu Gunsten seines Arbeitgebers, der Stadt Westerland.

Er behauptete, dass seine Mitarbeiter die Gehwege, so auch den im Streit benannten, regelmäßig alle 6 Monaten überprüft und hierzu ein Begehungsprotokoll erstellt hätten. Dieses manipulierte oder nachträglich erstellte Schriftstück fügte er dem Schriftsatz bei. Das Gericht übersandte die Klageerwiderung zusammen mit einem Hinweis, dass es sich als sächlich unzuständig sehe und fragte an, ob ein Verweisungsantrag an das Landgericht Flensburg gestellt wird. Gleichzeitig aber terminierte das Amtsgericht den Rechtsstreit für Mitte März 1987. Ich hatte mir allerdings Urlaub genommen, weil mein Kollege im Sommer 1987 in die USA flog, dort vor dem Friedensrichter in Las Vegas heiraten wollte und deshalb satte 4 Wochen frei nahm.

Tja, was also machen? Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ) lag die ausschließliche Zuständigkeit für Streitigen zwischen einer natürlichen und juristischen Person und dem Staat, also dessen Organen, wegen vermögensrechtlicher Streitigkeiten, bei den Landgerichten lag, Dieses ergibt sich aus § 71 Absatz 2 Ziffer 2 GVG.
Ätsch! Da hatte ich wohl voll in die berühmte ... gegriffen. Vor lauter Aktionismus, nicht nur in dem Fall und weil es meine Mutter war, die dort verletzt wurde, sondern wohl auch, um mich als junger Rechtsanwalt nach außen zeigen zu können, wurde ich betriebsblind. Bereits in den Zivilrechtsgrundkursen an der Uni ist mir diese Besonderheit mehrfach übermittelt worden.

Somit stellte sich die existenzielle Frage, ob ein weiterer Rechtsanwalt, der bei dem Landgericht in Flensburg zugelassen war, beauftragt werden sollte und damit weitere Kosten verursacht hätte oder ob der Termin in Niebüll wahr genommen werden muss? Die beklagte Stadt Westerland, die offensichtlich ebenso wenig Ahnung gehabt hatte, nahm ja bereits zu der Klage Stellung und hatte die Abweisung beantragt. So weit, so richtig. Nur, jetzt? Auch die Beklagte hätte einen bei dem Landgericht in Flensburg zugelassenen Anwalt beauftragen müssen. Dadurch wären auch dieser Kosten entstanden, die den Streitwert fast überstiegen hätten. Deshalb hatte die Richterin am Amtsgericht Niebüll wohl auch einen Termin angesetzt.

Die Unzuständigkeit des Amtsgerichts hätte die beklagte Stadt Westerland noch in der mündlichen Verhandlung rügen und damit den Rechtsstreit zu ihren Gunsten entscheiden können, denn die Klage müsste in diesem Fall abgewiesen werden. Verhandelt aber die Beklagte vor dem an sich unzuständigen Gericht durch " rügelose Einlassung " (   https://de.wikipedia.org/wiki/Rügelose_Einlassung ) entscheidet auch ein unzuständiges Gericht in der Streitsache.

Ich erzählte meinem Kollegen davon nichts und der düste mit seinem chicen Honda CRX an der Stadt unseres gemeinsamen Erzfeindes, Hamburch, vorbei in Richtung Niebüll. Immerhin über 300 Kilometer und mehr als 3 Stunden Fahrt je Strecke. Als er im Termin dort erfuhr, dass das Amtsgericht eigentlich unzuständig sei, fiel er natürlich aus allen Wolken. Ob er innerlich Verwünschungen gegen mich ausgestoßen hat oder aufgrund des Jahre langen, gemeinsamen Leidensweg während der Ausbildung, eine gewisse Loyalität walten ließ, die ihn dazu hinderte, vermag ich nach mehr als 30 Jahren nicht mehr zu sagen.
Die junge Richterin am Amtsgericht Niebüll, einem Ort also, in dem nun wahrlich keine großen Karrieren durch außergewöhnliche Rechtsfälle entstehen können und der mit knapp unter 10.000 Einwohnern, denn eher als Kleinstadt zu sehen ist, obwohl dort ein schmucker Bahnhof steht, weil die Touristenmassen diesen zur Überfahrt auf dem Hindenburgdamm in Richtung Sylt nutzen, verwies erneut auf das bestehende Rechtsproblem, fragte aber in der Verhandlung an, ob sich die Parteien nicht heute einigen könnten. Durch den Abschluss eines Vergleichs eben.

Die Vertreter der Stadt Westerland schauten bei ihren Ausführungen genauso ungläubig, wie die schleswig - holsteinische Hochleistungsmilchkuh auf der dortigen Weide am Stacheldrahtzaun. Warum sie zu diesem Deal riet, war auch klar. Wäre die Sache weiter verwiesen worden, hätten bei dem Landgericht im fernen Flensburg vielleicht noch Zeugen auftreten können. Ich hatte nämlich in der Klageschrift sowohl meinen Vater als unmittelbaren Zeugen als auch den behandelnden Arzt als mittelbaren Zeugen benannt. Der erzählte schlankweg, dass der Unfall nicht er einzige in den letzten 2 Jahren gewesen sei. Dieses wäre eventuell für die beklagte Stadt Westerland peinlich geworden. Mehrere Unfälle auf dem gleichen Gehsteig? Da war wohl nichts mit dessen regelmäßiger Überprüfung.

So schlug die junge Richterin meinem Kollegen vor, die Forderung zu hälfteln, also eine Vergleichssumme von 500 DM anzunehmen, womit sämtliche Prozessrisiken berücksichtigt wären. Bei der Beklagten erhob sie allerdings den Zeigefinger und schrieb ihr hinter die Ohren, dass sie nun tatsächlich mal die schlechten Gehsteige sanieren möge. Noch bevor der Prozess eine weitere Runde vor dem Landgericht Flensburg mit einer größeren Besetzung, nämlich mindestens drei Volljuristen, hätte drehen können, ging er durch einen entsprechenden Vergleich vor dem unzuständigen Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1 A in 25899 Niebüll zu Ende.


https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Niebüll

Nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub erteilte mein Kollege R. mir mir nicht nur eine Abfuhr, was die künftige Vertretung in solchen Zivilsachen betraf, sondern ich erhielt zudem auch noch einen kräftigen Einlauf. Nicht nur, weil ich das unzuständige Gericht angerufen hatte, sondern weil auch sonst nichts an Gebühren, also Money, Knete, Moneten, für uns rüber gewachsen war. Leider hatten meine Eltern zu jenem Zeitpunkt noch kein so genannte Vollrechtsschutz -, sondern nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Die trat allerdings hierfür nicht ein. Ich riet ihnen deshalb, eine solche abzuschließen. Später überwies ich einen Betrag von 400 DM; 100 DM behielt ich für die Fahrtkosten meines Sozius R. ein.

Immerhin hatte der eine Gelegenheit, die flache Landschaft Schleswig - Holsteins ( einstige Eigenwerbung: " meerumschlungen " )  kennenzulernen. Na, dat war dann auch irgendwie interessant und: Es muss ja nicht gleich Westerland sein. Oder???



Nun, ja, auch dort ist nicht alles echt, was blinkt und glänzt:

Betrüger gefasst
Vom 14. bis 19. August diesen Jahres mietete sich Holger Dieter P., 34 Jahre, 1,80 m groß und stämmig, in einem Westerländer Hotel ein. Zur selben Zeit arbeitete er in einem Wenningstedter Hotel, das ihn aber wegen ungenügender Arbeit nach zwei Tagen wieder entlassen musste. Daraufhin prellte er am 19. August die 600 Euro hohe Rechnung seiner Unterkunft und stahl seiner ehemaligen Kollegin aus dem Wenningstedter Hotel den Führerschein und die EC-Karte. Mit dieser Karte hob er mehrmals Geld ab und bestellte in Restaurants großzügig Menüs. In einigen Lokalen soll er Essen für 20 Personen bestellt, aber nur mit 10 Gästen gekommen sein. Den vorab mit der EC-Karte bezahlten Betrag ließ er sich anteilig bar auszahlen.

Nach einem weiteren Betrug am Montag konnte Holger Dieter P. in Wedel bei Hamburg festgenommen werden. Bei der Pinneberger Kripo hat er inzwischen ein umfassendes Geständnis abgelegt und mehr als 60 Taten zugegeben. Holger Dieter P. wird deutschlandweit wegen mehrerer Haftbefehle gesucht und wurde bereits zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, die er nach seinem Prozess zusätzlich abzusitzen hat.

Sollte es noch mehr Geschädigte auf Sylt geben, bittet die Kripo Westerland um Informationen unter Tel. 04651 77 47 0. "

- Quelle: http://www.syltinfo.de/component/option,com_simplemap/Itemid,125/


Dazu dann doch:

" Die Ärzte " und " Westerland ":



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