Eppelheimer Klebstoff



In der Dogmatik des bundesdeutschen Strafrechts ist festgeschrieben, dass der Rücktritt von dem Versuch, eine strafbare Handlung begehen zu wollen, straflos ist. Im realen Leben indes, kann der Rücktritt aus einem Amt, dann nicht mehr korrigiert werden. Wer zurücktritt, ist zumeist auch weg vom Fenster. Doch es gibt Fälle, in denen ein Rücktritt zurück genommen wird,ohne dass sich dabei die Frage stellt, ob jene Entscheidung Konsequenzen nach sich zieht.

Da erkärte vor einiger Zeit der parteilose Bürgermeister der Stadt Eppelheim, die im baden - württembergischen Rhein - Neckar - Kreis liegt, mit dem Namen Dieter Mörlein im zarten Alter von 68 Lenzen seinen Rücktritt von dem Amt. So fanden deshalb Wahlen statt und diese erbrachten eine Nachfolgerin, die der SPD angehört und auf den Namen Patricia Popp hört. Die sollte nun am 31. Dezember des vergangenen Jahres als Nachfolgerin Mörleins im Amt des Bürgermeisters offiziell eingeführt werden.

Doch daraus wurde zunächst nichts. Mörlein besann sich nach der Wahl eines Besseren und erklärte seinen Rücktritt vom Rücktritt. Während in der Mathematik Minus minus Minus immer noch Minus bleibt, jedoch Minus plus Plus, eventuell Plus werden kann ( aber auch Minus, wenn dann auch kleiner bleibt ), aber Minus mal Minus Plus ergibt, heißt es in der grauen Alltagspolitik: Wer einmal Minus, also Auf Wiedersehen, sagt, der muss gehen.

Doch " Old Duffy " Mörlein überlegte es sich plötzlich anders und agierte nach dem Gusto des ersten Bundeskanzlers der BRD, Konrad Adenauer, der irgendwann einmal festhielt, dass ihn sein Geschwätz von gestern nicht interessiere.

Doch, so stur sich jetzt Mörlein zeigt, indem er von einem Rücktritt nichts mehr wissen möchte, so konsequent sind die politischen Regeln. Wahl ist Wahl. Somit muss Mörlein sein Amt verlassen. Aber, der so gewitzte Schwabe versuchte einige Taschenspielertricks, um dennoch im Amt zu verbleiben. Es fand sich doch tatsächlich ein " Opfer ", das die Kastanien für Mörlein aus dem Feuer holen soll. Ein Eppenheimer focht die Wahl an. Er holte dazu die Behauptung aus dem zauberhut, dass ein Wahlplakat am Tage der Abstimmung - dann wohl vorschriftswidrig - um einige Meter zu nah an dem Wahllokal angebracht war.

Aha!

Das zuständige Kontrollausschuss verwarf den Einspruch gegen das Wahlergebnis. Auch das Verwaltungsgericht in Karlsruhe sah in dem leicht unterschrittenen Abstand zwischen dem Wahlplakat der SPD - Kandidatin Popp und der Wahlurne, keine unzulässige Beeinflussung und bügelte die erhobene Klage damit ab.

Doch Mörlein´s Kettenhund möchte weiter kläffen und versucht es mit einem weiteren Rechtszug. Da das VG Karlsruhe eine Berufung bei dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden - Württemberg in Mannheim nicht zugelassen hat, bleibt dem uneinsichtigen Kämpfer nur der Weg über eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde.

Wohlan, Versuch macht klug!

Zwischenzeitlich aber, kann der rücktrittsunwillige Mörlein weiter im Amt bleiben. Das ist so ähnlich, wie es einst die SPD - Ministerpräsidentin im Hohen Norden, nämlich in Schleswig - Holstein, Heide Simonis, am eigenen Leibe erfahren musste, als sie von ihren CDU - Konkurrenten als " Pattex - Heide " verunglimpft wurde.


http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/gerangel-um-buergermeister-posten-in-eppelheim-14775372.html

Immerhin hat der erklärte Rücktritt vom Rücktritt, in Gestalt einer Provinzposse, ein riesiges Medien - Echo verursacht; womit das Kaff Eppenheim zu eher unrühmlichen Bekanntheit in Deutschland gelangt ist.
Das hat doch auch ein Vorteil, denn im mausgrauen Alltag der Kommunalpolitik interessiert sich allenfalls die Lokal - Postille für dieses Genre.
Und, als Strafrechtler, bewerte ich diesen Versuch des Rücktritts vom Rücktritt auch als straflos, aber mindestens als sinnfrei.

" Atomic Rooster " und " Can´t Find A Reason ":




Nö, ich auch nicht!

 

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