6.000.000.000.!



Auch gestern Morgen saß ich - völlig verschnupft, vergrippt, verträumt - vor meinem Pott Kaffee aus der " Severin " - Maschine und lauschte den Nachrichten von MDR aktuell. Trump - hat schon wieder neuen Ärger ins Weiße Haus bekommen. Die Kriminalitätsrate unter den Minderjährigen soll letztes Jahr enorm gestiegen sein. Dann wurde eine neue Studie zu dem bekannten Problem des Rechtsextremismus in Sachsen und den ostdeutschen Bundesländern vorgestellt.

Doch erst als ein Bericht über die Schulden von Selbständigen bei den Krankenkassen gesendet wurde, horchte ich auf. Nach vorliegenden Berechnungen sollen so genannte Ein - Mann - Selbständige den - viel zu vielen - Krankenkassen, einen Betrag auf die jeweils monatlich bis zum drittletzten Werktag eines solchen, fällig werdenden Mitgliedsbeiträge von insgesamt 6 Mrd. ( in Wort sechs Milliarden ) Euro schulden.

Wie das?

Nun, ganz einfach: Die von den Krankenkassen fest gelegten Mindestbeiträge können von einigen Hunderttausend Solo - Selbständigen nicht gestemmt werden, weil sie hierfür eben nicht ein ausreichendes Einkommen erzielen.

Dazu wird in dem MDR aktuell - Beitrag von Karl - Ursus Marhenke sinngemäß wie folgt berichtet:

Ob Paketzusteller, Kosmetikerin, Kioskbesitzer oder Hausmeister; es sind Solo - Selbständige, die de facto " ihr eigener Chef " sind. Ihnen wird von dem Gesetzgeber und den diese Vorschriften umsetzenden Krankenkassen monatlich eine fiktive Beitragsmessung bei ihren Beiträgen unterstellt, die eine Vielzahl jener, nie und nimmer erreichen. In einigen Fällen macht dieser dann beinahe die Hälfte des monatlichen Einkommens aus. Im Gegensatz zu den nichtselbständigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sind diese Selbständigen verpflichtet, den gesamten Beitrag an die Krankenkasse zu entrichten.

Dieser beläuft sich - je nach Kasse - auf bis zu 16 % zuzüglich des 2,55 oder für kinderlose Beitragszahler ab dem 01.01.2017, 2,80 % des Bruttoentgelts, dass für den Beitragsbemesungssatzes heran gezogen wird. Verzichtet der als freiwillig Versicherte geführte Selbständige auf einen Krankengeldanspruch gegenüber der Kasse reduziert sich der Monatsbeitrag auf 0,6 Prozentpunkte. Das wären bei einem Bruttoentgelt gemäß des Mindestbeitrags von 2.231. 25 je Monat, immerhin 13,38 Euro; bezogen auf das Jahr, also: 160,56 Euro.

Nun soll die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft die Beiträge nicht nur wirtschaftlich verwenden, sondern diese auf kontinuierlich einziehen. Dieses geschieht bei Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber, der bis spätestens zum fünftletzten Werktag eines Monats den Beitragsnachweis bei der Krankenkasse übermitteln muss.



https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/freiwillig-versichert-gkv/


https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/selbststaendige/

Nun gibt es also - neben ein geschätzten Zahl von 80.000 Menschen ohne jedweden Krankenversicherungsschutz - auch solche, die ihre Beiträge nicht  oder nicht vollständig zahlen können. Es sind jene Selbständige, deren Einkommen noch unter 2.231,25 monatlich liegt. Diese Mitglieder schulden demnach den - viel zu vielen - Krankenkassen 60.000.000 Euro. Ein gigantischer Betrag, der - nolens volens - mit jedem abgelaufenen Monat ansteigt.

Dagegen möchte die GroKo in Berlin einige gesetzliche Maßnahmen ergreifen.
Diese zu erfragen bemühte sich der glänzend vorbereitete MDR aktuell - Radioredakteur Tim Deisinger im Gespräch mit der, als gesundheitspolitische Sprecherin der CDU / CSU - Bundestagsfraktion ausgewiesen Abgeordneten Maria Michalk ( https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Michalk ), die als gewähltes CDU - Mitglied den Wahlkreis Bautzen I im 18. Deutschen Bundestag vertritt. Sie wurde in dieser Funktion als Vorsitzende einer

Da lautete denn die Frage, was aus dem Vorhaben, die betroffenen Selbständigen in einer verfahrensmäßigen Form von den Beitragslasten bei den Kassen zu befreien, geworden sei. Nun, Michalk beantwortete die Frage dahingehend, dass die Beiträge zunächst bis zum Jahresende, wie gehabt berechnet werden, und danach der Selbständige als freiwillig Versicherter eine Einnahme - Überschußrechnung oder ggfs. eine Bilanz der Krankenkassen vorlegen muss. Auf Grundlage der dort angegebenen Einkünfte wird dann eventuell eine Beitragsrückerstattung vorgenommen. Hiernach werde auf Grundlage des vorlegten Einommensnachweises eine Einstufung des Kassenmitglieds erfolgen.

Aha! Wenn also die Umsätze, denn darum geht es bei der Bemessung des GKV - Beitrags bei Selbständigen, im nächsten Jahr höher sind, muss das Mitglied dann auch höhere Beiträge zahlen. Das erscheint nur gerecht, denn bei den Arbeitnehmern schlägt sich auch jede Lohnerhöhung auf die Krankenkassenbeiträge nieder.
Doch Michalk eierte herum, als Tim Deisinger weitere präzise Fragen stellte. Wie zum Beispiel die, was mit den Mitgliedern geschieht, die vielleicht nur 1.000 Euro monatlich einnehmen?
Sie müssten trotzdem allein an die Krankenkasse mehr als 18,5 % als Beitrag entrichten.

Zudem zeigte sie sich als Ahnungslose, wie sich die Bemessungsgrundlage bei Selbständigen errechnet. Es sind nämlich die Bruttoentgelte, die das Mitglied nachzuweisen hat, die hier herangezogen werden und nicht der nach Massgabe der durchaus - kreativen Gewinnermittlung - die daraus resultierende Endsumme, die lediglich zur Steuerfestsetzung heran gezogen werden muss. Michalk, die CDU - Tante aus Bautzen hatte keinen blassen Schimmer.

Deshalb wurde ihr wohl auch nicht die ebenso interessante Frage, nach der Einziehung der immensen Beitragsschulden jener " Schein " - Selbständigen gestellt. Die müssen nämlich von den Krankenkassen sehr wohl eingezogen werden. Und notfalls über Pfändungen sowie Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensoffenbarung. Und - jene per Festsetzungsverfahren - einzuziehenden Beitragsrückstände sind auch später durch die Krankenkasse eintreibbar, nämlich bei einer Pfändung der Rente oder sonstiger Einkommens - und Vermögenswerte.

Michalk, die Dampfplauderin aus der Oberlausitz mit der Lizenz, ihre Inkompetenz in einem Radiointerview preis gegen zu dürfen.

Brrrrrrh, da schmeckte mir der Kaffee auch ohne die aus dem Bazi - Land eingeholte Erkältung überhaupt nicht mehr.

" Talking Heads " mit " This Must Be The Place ":



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