Gaffer




Der Voyeurismus ist in seiner klassischen Definition ein sexualisierter Begriff. Er bezieht sich nämlich auf das Betrachten von sich entkleidenden und / oder nackten Menschen. Der erweiterte Begriff des Voyeuristischen beinhaltet jedoch auch das Sehen, Beobachten und Festhalten von Ereignissen, wie Unfällen und Naturkatastrophen. In diesem Fall wird von Schaulustigen oder - in abwertender Form - von Gaffern gesprochen, die dabei soweit vorgehen, dass sie die Tätigkeit von Einsatz - und Rettungskräften bei ihrer Anwesenheit behindern.

Die Gaffer - Gruppe hat sich seit der flächendeckenden Nutzung von modernen Kommunikationstechniken und entsprechenden Geräten zu einer wahren Plage ausgebreitet. Kommt es zu einem Unglücksfall finden sich manchmal mehr Gaffer als Hilfs - und Rettungskräfte am Ort ein. Dann werden massenhaft smartphones aus den Taschen und Jacken gezogen, um Bilder sowie Filmaufnahmen von der Unglücksstelle anzufertigen.

Gegen diese Gaffer möchte nun das Bundesland Sachsen - Anhalt gesetzlich vorgehen und hat bereits im November des letzten Jahres eine Initiative in Form eines bundeseinheitlichen Gesetzentwurfes in den Bundesrat eingebracht, der dort nach entsprechender Beratung verabschiedet und dem Bundestag vorlegt worden ist. Federführend dabei zeigt sich der sachsen - anhaltische Innenminister Holger Stahlknecht, ein CDUler, der seit Jahren durch markige Sprüche und ein eher kompromissloses Auftreten in der Öffentlichkeit bekannt wurde.

Stahlknecht möchte neben dem " Anti - Gaffer - Gesetz " auf Bundesebene, gleich auch noch das Landesbrandschutzgesetz novellieren und hier einen Straftatbestand einfügen lassen, der vorsieht, dass eine Behinderung von Einsatzkräften eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen kann.

Demnach könnte es jenen dumm - dreisten Voyeuren finanziell an den Kragen gehen, die durch ihre Anwesenheit mit der Absicht, von einem Unglücksfall möglichst authentische Fotos oder Filme aufzunehmen, die Rettungskräfte behindern.

Dieses Phänomen ist nicht so neu. Es hat Gaffer schon vor vielen Dekaden gegeben. Neu ist wohl eher, dass von den Unglücken Aufnahmen angefertigt werden, die binnen kurzer Zeit im World Wide Web für ewige Zeiten kursieren und den Zweck haben, nicht nur andere Voyeure zu befriedigen, sondern dabei eine Art Selbstbestätigung zu erhalten, sofern das Bildmaterial massenhaft aufgerufen wird.

Gegen diese - dann sehr oft einhergehenden - Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist das neue Gesetz indes eher nicht vorgesehen. Es soll nur eine Ordnungsfunktion erhalten, die das Anfertigen von Bildern und Filmen von Beteiligten und dem Unglücksort selbst sanktioniert, sofern dabei der Rettungseinsatz behindert oder gefährdet wird.

Dem Verunglückten oder Beteiligten an einem solchen Ereignis indes, stehen andere Abwehrrechte zu. So ist es möglich, die Urheber eines eingestellten Videos von einem Unfallort oder den möglichen Verunglückten auf zivilrechtlichen Wege zu belangen. Da es auch hierbei um Geld geht, kann eine solche Dummheit ab und an sehr teuer werden. Vor allem dann, wenn auch noch in einem Gerichtsverfahren ein Schmerzensgeld durchgesetzt wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Voyeurismus

Somit gilt: Voyeurismus ist menschlich, Dummheit auch, aber dämlicher Voyeurismus ist demnächst strafbar.


Olivier Parent " Voyeur " - 2013 -



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