Leipziger Buchmesse 2016: Eine Propagandaplattform für "Compact " und " Junge Freiheit "?

Wenn heute die Buchmesse in Leipzig ihre Tore für das breite, das Nicht - Fachpublikum, öffnet und bis zum Sonntag sich mehr als 250.000 Besucher die Angebote von etwa 2.100 Verlagen aus vielen Ländern ansehen und anhören können, dann sind unter den Ausstellern auch zwei Vertreter der nationalistisch - rassistischen Propaganda - Medien vertreten, nämlich das Wochenmagazin " Compact ", dessen Herausgeber Jürgen Elsässer seit geraumer Zeit bei den Pegida - Aufmärschen erscheint sowie die gleichfalls in die Richtung gehende Wochenzeitung " Junge Freiheit ", deren Chefredakteur Stein sich seit etwa 30 Jahren mit geistigem Sondermüll befasst.
Beide Organe der selbst ernannten " Rechten " haben es bislang nur zu Mini - Auflagen geschafft. Die Pöbel - Postille " Compact " des verblendeten, aber durchaus geschäftstüchtigen Elsässer bringt es auf eine micktige Auflage von gerade einmal 36.000 Exemplaren und 80.000 Lesern (   https://de.wikipedia.org/wiki/Compact_(Magazin) ); die schon wesentlich länger, nämlich seit 1986, angebotene " Junge Freiheit " schafft nur 25.886 ( wohl per Hand gezählte ) Exemplare ( https://de.wikipedia.org/wiki/Junge_Freiheit ).

Beide Organe der angeblichen " Rechten ", sind von der angeblich " linksversifften " Presse und den " Mainstream " - Medien ab und zu unter die Lupe genommen worden. Nicht, weil sie zum Gegenstand irgendwelcher, dann einen Straftatbestand erfüllender Veröffentlichungen geworden waren, sondern. weil sie selbst Ziel von Straftaten wurden bzw. wegen Personalquerelen innerhalb des Verlags auf sich aufmerksam machen konnten.

Bereits zu Beginn der 1990er Jahre  verübten Unbekannte einen Brandanschlag auf das Druckereigebäude im thüringischen Weimar. Bei einem Raubüberfall auf die Druckerei gelang es den ebenfalls unbekannten Tätern, Daten über mehrere Tausend Abonnenten zu entwenden. Später durchtrennten gleichfalls Unbekannte die Stromzufuhr des Verlagshauses in Potsdam und warfen Rauchgasgranaten durch ein Fenster.
Vor 10 Jahren sollte der Verlag von der Leipziger Buchmesse ausgeschlossen werden.

Einige Personalstreitigkeiten bei dem erst 2010 auf dem Markt befindlichen Wochenmagazin " Compact " ließen die Medien aufhorchen. Anlass hierfür waren Divergenzen zwischen dem Mitbegründer Rieger und Elsässer über die inhaltliche Ausrichtung des Magazins führten zum Ausscheiden Riegers als Mitgesellschafter der GmbH.

Für Schlagzeile sorgte ein Fall in unserem benachbarten Freistaat Thüringen, als zwei Bereitschaftspolizisten wegen der sichtbaren Anbringung einer " Compact " - Ausgabe mit dienstrechtlichen Konsequenzen belegt wurden ( Versetzung in eine andere Einheit, Einleitung eines Disziplinarverfahrens ).

Nun also, sollen die beiden Schmuddel - Verlage dazu beitragen, dass der " gute " Ruf der Leipziger Buchmesse in der übrigen Welt in Gefahr geraten könnte. Ehrlich gesagt, eine lächerliche Übertreibung. Hier wird wieder einmal mehr eine absolute Randnotiz zu und über eine Großveranstaltung zum Anlass genommen, um darüber zu berichten. Wen interessiert es eigentlich, außer den beiden Publikationsorganen selbst, ob diese an der Buchmesse teilnehmen können oder nicht?

Unabhängig davon, dass die Leipziger Buchmesse, so wie andere Messen dieser Art auch, längst eine ausschließlich vom Freistaat Sachsen oder der Stadt Leipzig überprüfbare  Veranstaltung gilt, sondern eine als Handelsgesellschaft tätige, dem schnöden Mammon hinterher hechelnde juristische Person gilt, die dem beiden hälftigen Gesellschaftern dann Einnahmen in die Kasse spülen sollen, gilt hier vor allem der Grundsatz der Kontrahierungsfreiheit. 
Wer seine - nicht gerade billige Standmiete bezahlt, darf auch ausstellen. Es sei denn, er verletzt gesetzliche Regeln damit.

Und, das dürfte - bei Auslegung von Artikel 5 des Grundgesetzes versus §§ 130, 130a StGB und §§ 185 ff. StGB  - auch bei den beiden oben benannten Verlagen eben nicht der Fall sein. 
Dennoch ist verbreiten die beiden Verlagsstände wohl einen üblen Mundgeruch nicht nur bei den Veranstaltern, denn: 

" ......In einem Offenen Brief haben sich jetzt verschiedene Organisationen und Politiker dafür ausgesprochen, „Compact“ von der vom 17. bis 20. März stattfindenden Leipziger Buchmesse auszuladen. Seit seiner Gründung vor fünf Jahren verbreite das Magazin „völkisch-nationalistische, verschwörungsideologische und homophobe Hetze“, heißt es in dem im Internet unter www.nocompact.de veröffentlichten Schreiben. Unterzeichnet haben unter anderem das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“, die Kulturfabrik Werk 2, der Verein Rosa Linde, die Politiker Monika Lazar (Bündnis 90/Grüne), Juliana Nagel (Linke), Katharina Schenk (SPD) und der ehemalige Thomaspfarrer Christian Wolff. Die Schlussfolgerung in dem Offenen Brief: „Rassistische, nationalistische und antisemitische Propaganda gehört nicht auf eine internationale Veranstaltung wie die Leipziger Buchmesse.“ ..... "

- Zitatende - aus:


http://www.lvz.de/Kultur/News/Offener-Brief-gegen-Compact-auf-der-Leipziger-Buchmesse

Doch:

 „Unabhängig von dieser inhaltlichen Position bleibt die Leipziger Buchmesse Plattform für Bücher- und Medienmacher, für Meinungen und Debatten und als Unternehmen mit öffentlichen Gesellschaftern (Stadt Leipzig und Freistaat Sachsen) mit Blick auf Artikel 5 des Grundgesetzes Garant der verfassungsgemäßen Meinungsfreiheit.“ .... 

- Zitatende - aus: a.a.O.

Doch der " Compact " - Verlag sieht sich auch weiterhin durch die böse, weil " linke " Gesellschaft in seiner Ausübung auf freie Meinungsäußerung massiv behindert. In einem eingestellten Artikel behaupten die rechten Schwadroneure, dass sie von der " EDEKA " -  Leitung sowie der Geschäftsführung der " Thalia " - Buchhandelskette in diesem, seinem nur für sich selbst geltenden Recht beschnitten werde. Angeblich sollen sich beide Händler geweigert haben, die " Compact " - Ausgaben zu verkaufen. Was diese Weigerung mit einer, in dem Artikel behaupteten Zensur, zu tun haben sollen, vermag selbst ein Rechtsunkundiger nur schwerlich nachvollziehen. Beiedes sind privatrechtliche Rechtsbeziehungen. Ein Händler muss nicht in jedem Fall mit einem Kunden oder Anbieter kontrahieren. Das scheint dem Meister der Verbreitung von Verschwörungstheorien und anderweitigen Mumpitz, wohl nicht richtig klar zu sein. 





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