Die sich selbst verwaltende Verwaltung oder: Warum Murphy immer noch aktuell bleibt.


Wer war Adward A. Murphy jr.? Das war Adward A. Murphy jun.:

https://de.wikipedia.org/wiki/Murphys_Gesetz

Weil Adward A. Murphy jun. von Berufs wegen mit Technik befasst war, ist es ihm auch gelungen, eine logische Abfolge in Form eines Gesetzes mit in die Welt zu bringen: das so genannte " Finagles Gesetz ", mit dem erklärt ist, dass eine Stringenz darin besteht, alles, was an möglichen menschlichen Fehlerquellen in einer bestimmten Situation, dann zusammen laufen, wenn bereits Fehler begangen worden sind. Das Vielfache von negativen Abläufen, also.

Eine solche, Murhy´sche Gesetzmäßigkeit, scheint es in der Tat zu geben. Und zwar in einigen Bereichen von Staat und Gesellschaft. Ein leuchtendes Beispiel dafür ist die Öffentliche Verwaltung. Dann nämlich, wenn sie sich selbst verwaltet. Nicht etwa das grundgesetzliche Postulat der kommunalen Selbstverwaltung ist damit gemeint,nein, die sich selbst verwaltende Verwaltung. Dieses bedeutet eben, dass die Öffentliche Verwaltung eine Selbstüberprüfung vornimmt, indem sie in sich eine Einrichtung  schafft, die die Aufgabe übertragen bekommt, zu kontrollieren, das die Verwaltung auch funktioniert.

Nichts schwerer als das.

Da stellt sich jedoch für einen Außenstehenden die berechtigte Frage: " Und wer verwaltet und / oder kontrolliert die Verwaltungseinheit, welche die Verwaltung verwaltet und / oder überprüft? "

Ja, so könnte dieses Gedankenspiel ad infinitum fort gesetzt werden. Um aber die kompliziert und komplexe Öffentliche Verwaltung transparenter zu machen, hat der Gesetzgeber eine Unzahl von Vorschriften erlassen. Die nennt er alsdann Verwaltungsvorschrift. Eine solche gibt dem Verwaltungsmitarbeiter konkrete Regeln in die Hand, nach denen er im Einzelfall zu entscheiden hat.

Was ist aber, wenn die verwaltete Verwaltung nicht danach funktioniert. Dann könnte das Murphy´sche Gesetzt ins Spiel kommen. Ist erst einmal etwas schief gelaufen, wird vielleicht das dem Folgende auch schief gehen. Usw., usf.

Da ließ ein ökonomisch - ökologisch denkender und handelnder Haushalt vor etwa 5 Jahren eine Holzpellet - Anlage in ein Haus einbauen. Heizöl war damals noch sehr teuer. Zeitweise kostete der Liter 1,00 Euro zzgl. Mwst. Diese Preise waren schon beinahe ruinös. Wenn die Tankanlage nicht einmal zu einem Drittel gefüllt war, lautete die Rechnung auf 2. 380 Euro. Bei einem Pellet - Preis von knapp 200 Euro je Tonne, entsprach dieses einer Ersparnis von 1.524 Euro ( Brennwertverhältnis zum Heizöl, 1:2 ). Die Anschaffungskosten der Pellet - Anlage sind zwar nicht so gering, wie beispielsweise bei einem Gaskessel, allerdings amortisiert sich jene Pellet - Anlage erst nach vielen Jahren.
Der Einbau einer solchen Heizung, die von 20.000 bis 30.000 Euro und mehr kosten kann,sollte deshalb reichlich überlegt sein.

Da da stand er nun und schaute mich in einem mattierten Spritzlack - Schutzüberzug an: Der Pellet betriebene Heizkessel der Firma Biotech als Modell " Top Light M " aus der benachbarten Bundesrepublik Österreich. Der Anlagenmonteur aus Leipzig hatte ihn - mit meiner zwar laienhaften, jedoch gütigen Unterstützung - angeschlossen. Dann musste er noch an die Stromzufuhr und konnte danach los heizen. Das hört sich einfach an, wäre es auch gewesen - allerdings nicht bei einem Altbau mit einer seit Jahrzehnten vorhandenen Heizungsanlage.

Dennoch: Unser " BioTech " wurde einen Tag später von dem Meister des Ein - Mann plus Freelancer - Betriebs für Gas - Heizungs - und Wasserinstallation mit Zusatzqualifkation auf dem Gebiet der Pelletanlagen, in Gang gesetzt. Mister " Top Light M " legte los und - o´Wunder - es wurde langsam, aber sicher nach zirka einer Stunde in den Räumen warm. Geschafft! Denkste!

Weil in einem ordentlich verwalteten Bundesland, wie dem des Freistaats Sachsen, dem einstigen Königreich und später, nämlich zu DDR - Zeiten, in Bezirke untergliederte Gebiet, just jene Ordnung herrscht, die in den weiteren 15 Bundesländern und Stadtstaaten auch gang und gebe sein sollte, bedarf die Inbetriebnahme der Heizungsanlage, der vorherigen Abnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisterbetrieb. Weil es in vielen Wintern, so auch in disem des jahres 2009 / 2010 sehr kalt werden kann, könnte sich die Frage stellen, ob es auch ohne gesetzlich vorgeschrieben Erlaubnis zum Betrieb der Pellt - Anlage geht? Ja, es geht! Aber: Eine nachträgliche Genehmigung muss indes trotzdem eingeholt werden.

Das erledigte dann der ökonomisch - ökologisch eingestellt, handelnden Sachsen - Haushalt aus Dresden alsbald. Zu Beginn des  ersten Quartals im Jahr 2010 erschien sodann der Herr Bezirksschornsteinfegermeister nebst Kollegen aus einem anderen Bezirk und ließ messen. Ein solches Messgerät ist teuer. Deshalb schafft sich nicht jeder Kehrmeister eines an. Die beiden sach - und fachkundigen Herren attestierten sodann der Anlage, dass sie vorschriftsmäßig angeschlossen, im Regelbetrieb den Richtwerten entsprach.

Monate später kam die Gebührenrechnung für jene und andere Dienstleistungen, denen sich der Mieter oder Eigentümer nicht entziehen kann, weil sie auf einem festen Gesetzesfundament stehen. Da gibt es kein Rabatt, kein Skonto und keine Alternativen. Einmal abhängig, immer abhängig. Und auch die spätere, auf EU - Recht basierenden Novellierungen der Vorschriften, ändern daran kaum etwas. Ein Meisterbetrieb aus den Nachbarländern, wie Polen oder Tschechien, könnte jene Dienstleistungen zwar leicht günstiger anbieten, doch der Herr der Schornsteinringe ist und bleibt immer noch der Bezirksschornsteinfegermeister, der den nachzuweisen Kehr - und sonstigen Arbeiten, sein " Friedrich Wilhelm " unter das Blatt setzten muss und jene Leistung sich zusätzlich vergüten lassen darf. Ergo: Was ist besser? Pest oder Cholera?

Weil das bundesdeutsche Kehrwesen auf einem Jahrhunderte alten Konstrukt fußt, sind die damit zementierten Abläufe und Pfründe auch in die Jetztzeit hinüber gezogen worden. Deshalb gibt sich " Papa " Staat alle Mühe, seine Dienstausführenden nicht im Schnee und Regen stehen zu lassen. Die Öffentliche Verwaltung nimmt sich somit der säumigen Gebührenschuldner an und zwingt, besonders renitenten Zahlungsverweigerern, mittel festgesetzten Gebührenbescheid ( nach vorheriger, vorgeschriebener Anhörung zu dem jeweiligen Vorgang ), dann über die Zwangsvollstreckung in die Knie. Nix da mit Nichtzahlung!

So lag dort ein Schreiben der " Landeshauptstadt Dresden " vom 13. 12. 2011 ( mann/frau, beachte die Zahlenabfolge unter dem Gesichtspunkt eines Heiratstermins! ), indem zu lesen war, dass ein Gebührenbetrag für diese, wie oben beschriebene, Einmessung geschuldet sei. Frist zur Beantwortung 3 Wochen oder bis zum 07.01. 11 ( 1911 )!

Heidewitzka, Herr Kapitän! Was spinnt der Schwarze Mann im schwarzen Bundesland da herum? Wenn der glaubt, er glaubt, dann glaubt er nur, er glaubt, ein " oller " Juristen - Zosse sei bereits deshalb senil, weil er die Juristerei nur noch als Nebengewerk betreibt. Da muss er aber früher aufstehen.

Da las ich denn im all wissenden Netz, die dort eingestellten, einschlägigen Vorschriften und erlangte sodann die Erleuchtung in der Nachweihnachtszeit. Nö, mien Herr, eene Kuh, is keen Peerd! Aber auch hier gilt: Schweigen ist nicht feige, wenn der Gegner null Ahnung hat. Ich schwieg - wie ein keltisches Steingrab und ließ die Dame am anderen Ende der schönen Stadt rödeln. So, wie es die Millionarios im Fußball auch machen, wenn der FCB turmhoch überlegen scheint. Die Verwaltungsangestellte M. wühlte somit in ihren Vorschriften, die ja nun mal dafür erlassen worden sind, um den Einzelfall zu entscheiden.

Nachdem sie herum geschnüffelt hatte, gab sie ihren Fund in Form eines mehrseitigen Schreibens  - " Bescheid " in der Behördensprache genannt - mir bekannt. Ja, die berechneten Arbeiten des Herrn Schornsteinfegermeister seien durchgeführt worden; ja, diese seien auch erforderlich gewesen und, ja, die berechneten Gebühren hierfür seien vorschriftskonform berechnet worden. Aja!

Neben dem angeblich noch geschuldeten Gebührenbetrag, der daraus resultierenden Mahngebühr in Höhe von 4,30 Euro, berechnete die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten der Stadt Dresden, eine weitere Gebühr von 55,-- Euro sowie Auslagen von 3,45 Euro; insgesamt 139,93 Euro. Der Spaß wurde immer teurer.

Als Schlaufuchs mit Kenntnissen im Verwaltungsrecht, legte ich zunächst Widerspruch gegen diesen Leistungsbescheid ein. Widerspruch im Verwaltungsverfahrensrecht bedeutet jedoch nicht gleichzeitig, dass die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde damit aufgeschoben wird. In diesem Fall aber doch. So konnte ich mit das juristische Konstrukt eines so genannten Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Leistungsbescheid des Schwarzen Mannes in der schwarzen Verwaltung der damals noch nicht bunten Hauptstadtverwaltung bei dem Verwaltungsgericht in Dresden ersparen. Aber: Was dem einen sein Glück, ist dem anderen sein Pech. Oder, anders formuliert: Hätte ich diesen Antrag stellen müssen, wären der Verwaltung die Brocken um die Ohren geflogen, denn das Verwaltungsgericht hätte sich vor Lachen gebogen, ob der Ignoranz der Verwaltungsbehörde. So aber erwartete das Ordnungsamt in Gestalt der Abteilung für Gewerbeangelegenheiten von mir eine Begründung des Rechtsmittels; eine Widerspruchsbegründung, eben.

Nö,Holzauge sei wachsam. Warum soll ich den Klappskallis dort auf noch die Munition liefern, mit der sie mich erschießen möchten? Never, ever!
Die Akte, der Vorgang, ging seinen Verwaltungsgang, der vor mehr als 26 Jahren noch sozialistisch war. Nun lag der Schissmus landete bei der Oberen Verwaltungsbehörde als Widerspruchsstelle. Und der dortige Sachbearbeiter würgte sich zunächst Einen ab, Nein, er müsse zunächst feststellen, dass das Rechtsmittel verfristet sei, weil der Widerspruch, in schriftlicher Form erhoben, per Standardbrief erst einen Tag nach Ablauf der Monatsfrist bei der Behörde eingegangen sei. Und, nein, aus einer summarischen Prüfung heraus, sei meinem Rechtsmittel keine Erfolgsaussicht beschieden. Und, ob ich den Widerspruch dennoch aufrecht erhalten möchte?

Arbeit geh´weg, ich komme. Dieses Grundeinstellung der Öffentlichen Verwaltung gilt auch im zweiten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts, in der Nach - Millenniumszeit.
Aja, das übliche Totschlagargument. Das Rechtsmittel sei zu spät erhoben worden. Aber, nicht mit mir. Ich reagierte alsbald und stellte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, legte hierzu eine eidesstattliche Versicherung ( mit der sollte sehr vorsichtig umgegangen werden ) bei und begründete den Widerspruch.

Inzwischen hatte der Bezirksschornsteinfegermeister seine Forderung gegen uns fallen gelassen, sich für die rechtsfehlerhafte Auslegung der Vorschriften nach der Bundesimmissionsschutzverordnung entschuldig und uns ein Frohes Fest gewünscht. Das nenne ich mal nobel und ehrlich.

Doch unsere schwarze Verwaltung in dem noch schwarzen Stadtrat hatte nur schwarze Gedanken. Sie gedachte nicht, über den Widerspruch zu entscheiden. Sie wollte weder das Verwaltungsverfahren beenden, noch einen Widerspruchsbescheid erlassen, noch die Kosten meiner Beauftragung zahlen. Sie tat nix. Aber nix tun, also Tunix walten lassen, darf die Verwaltung nicht. Wenn sie sich mehr als 6 Monate nach Erhebung eines Rechtsmittels gegen einen Bescheid nicht rühr, bleibt sie nach der herrschenden Meinung von Judikatur und Rechtsprechung untätig. Ich hätte, mindestens ab Juli 2012 eine Untätigkeitsklage bei dem Dresdner Verwaltungsgericht erheben können. Doch: Ich hatte dazu keinen Bock.

So lief alsdann aus dem Ruder, was als schwarze Verwaltungsgedanken in einer mittlerweile rot - rot - grünen Stadtratsmehrheit noch in eine Seelnverkäufer gekippt wurde , der im Hochwasser auf unserer Mutter Elbe schipperte. Die toxische Fracht verlief nicht etwa nach der Havarie im Sande, nein, sie kontaminierte den nicht bearbeiteten Aktenberg der Widerspruchsstelle und floss sodann in Richtung Stadtkasse, wo sie nach sage und schreibe 4 Jahren in Form einer Mahnung der Stadtkasse wieder an die Oberfläche trat.

Nicht nur, dass die Geldeintreiber dort - fein säuberlich nach dem Zeitablauf berechnet - weitere 56 Euronen Säumniszuschläge verlangten, nein, auf noch 5 Euro für die schriftliche Mahnung hatten die Damen in der dortigen Verwaltung auf den Wisch aufgeführt.

Ich kochte, vor Wut und rief an. Ein Anruf kann hier und da eine heilsame Wirkung entfalten. Nachdem ich den master of desaster telefonisch zu dem Vorgang befragte, gab der sich ahnungslos. Nein, er habe keinen Vorgang mehr und nein, er könne zu diesem Vorgang zurzeit nichts sagen, weil er einen solchen nun einmal nicht habe. Aber, ebenfalls mit dem Standardwort " Nein " beantwortet, er wisse auch nicht, warum die Forderung weiterhin bestünde. Nein, nein, nein!

Nachdem ich das unergiebige Gespräch mit dem Sitzblockierer ( der wohl das richtige Parteibuch hat ) resümierte, rief ich einige Tage später bei einer kompetenteren Dame in der Verwaltung unserer längst weihnachtlich geschmückten Stadt an und bat um Aufklärung. Inzwischen hatte nämlich die Stadtkasse mit Zwangsvollstreckung gedroht. Da sind die chronisch klammen Kleingeister immer sehr schnell zur Hand ( deshalb kann ich eine Reihe von Pegidioten verstehen, die sich von diese Sesselfurzern schlecht behandeln fühlen und deshalb das Preußentum wieder eingeführt haben möchten ).
Die Stadtkasse ist indes nicht das wahrhaft schuldige Organ der Chaos - Verwaltung. Sie steht nur am Ende jener Kette unsäglicher Ahnungslosigkeit und Arroganz in der Dresdner Verwaltung.

Herr Murphy, sein Gesetz, es spricht mir aus der Seele, aus den Untiefen meines juristischen Innenlebens wühlen sich all jene Schlechtigkeiten der Murphy - Anhänger in den Verwaltungen, dieses, unseres Landes, heraus und bilden einen Brei, so galle - bitter, so giftig, wie gleich 1.000 Bambustrichterlinge, Frühlingsknollenblätterpilz und Nadelholzhäubling zusammen, so, wie Arsen und Spitzenhäubchen in Reinkultur.

Doch, gemach, gemach.

Die Dresdner Verwaltung hatte mir ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk in Form einer Mail in den elektronischen Briefkasten gelegt. Jo, is denn heut scho Weihnachten?
Doch, Franzl, bei mir scho. Denn:




" Sehr geehrter Herr W. 
  Sehr geehrte Frau W., 

bezugnehmend auf die geführten Telefonate und nach Prüfung der nunmehr uns bekannten Sach- und Rechtslage haben wir am 01.12.2015 die Stornierung des Gebühren- und Kostenbescheides veranlasst. Vielen Dank für die Zusendung der Schreiben der Landesdirektion Sachsen und des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, C.G. vom 16.12.2011. 



Anbei erhalten Sie unsere Mitteilung an die Stadtkasse vom 01.12.2015. Da die Forderung auf der Grundlage des Schreibens von Herrn Gölfert von Anfang an nicht rechtens war, sind auch die Säumniszuschläge und Mahngebühren zu stornieren. 


Das Versehen bitten wir zu entschuldigen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen "



- Zitatende -

Murphy, ich denke immer an dich, wenn ich mal wieder mit der Dresdner Verwaltung im Clinch liege. 







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