Stichtag 28. Oktober 2014: Als der BGH die Banken erneut in die Schranken wies.


Die Kunst, aus wenig viel zu machen, ist nicht jedem Erdenbürger gegeben. Weshalb die Mehrzahl der rund 7,2 Milliarden Menschen auf unserem Planten in Armut lebt, wenige Hundert Millionen im Wohlstand leben und einige Hunderttausend unverschämt reich sind. Das liegt auch daran, dass die Geldverteilung von den Männern und Frauen, die eigentlich etwas in diesem Genre heimisch sein müssen, entsprechend ungleichmäßig vorgenommen wird. Nach dem Gusto: Wer wenig davon hat, bekommt eben auch nichts. Wer viel hat, davon mehr.

Dafür benötigen die Geldinstitute natürlich selbst entsprechende finanzielle Möglichkeiten. Und diese beschaffen sie sich durch die Vorlage ihrer Bilanzen. Wer viel Gewinn vorweisen kann, darf den Aktionären eben auch eine gute Dividende ausschütten. Jener bilanzierte Gewinn wird durch Bankgeschäfte erwirtschaftet. Diese wiederum unterscheiden sich voneinander. Wenn eine Bank Kreditgeschäfte mit Wirtschaftsunternehmen tätigt, dadurch einen hohen Gewinn erzielt, benötigt sie die Privatkunden kaum. Wenn aber eine Bank eben kein gewerbliches Klientel hat, muss sie die Privatkunden bedienen. Hierbei macht es allerdings nur die Masse.

Und zu jener Masse wird der Otto Normalverbraucher zählen, der sich den gewünschten PKW, eine Wohnzimmereinrichtung oder sogar den Jahresurlaub finanzieren lässt.
Doch die darauf fällig werdenden, oft saftigen Darlehns - und Kreditzinsen bringen nicht jene Milliarden ein, die auch solche Verbraucherbanken all jährlich vorweisen können.
Es sind da andere Geschäftszweige gefragt, die jene Menge Geld einbringen können.

Ein Feld hieraus sind die Gebühren. Beinahe sämtliche Banken lassen sich für ihre Leistungen Entgelte bezahlen. Mal hohe, mal weniger hohe. Die Kunden von reinen Online - Banken jedoch kommen hier überwiegend ungeschoren davon. Deren Kontoführung ist zumeist kostenfrei. Zinsen für eingeräumte Überziehung indes werden aber auch bei ihnen fällig. Allerdings nicht in jenen unverschämten Größenordnungen.

Nun haben viele Verbraucherbanken seit vielen Jahre für die Bearbeitung von ihnen angetragenen Kredit - oder Darlehnswünschen regelmäßig ordentliche Bearbeitungsentgelte verlangt. Wer einen Konsumentenkredit verlangte, eine annehmbare Bonität vorwies, bekam dann bei einer positiven Kreditantwort, einen Darlehnsvertrag untergeschoben, der es in sich hatte.
Neben der eigentlichen Darlehnssumme wurden Zinsen fällig. Zudem eine so genannte Bearbeitungsgebühr ( BG ) und oft musste der Kunde noch eine Restschuldversicherung abschließen.

Nun lagen einigen Gerichten in den letzten Jahren eine Vielzahl von Klagen vor, die sich mit der Frage beschäftigten, ob bei Krediten eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr, die Banken unabhängig zwischen 3 bis 5 Prozentpunkte der Darlehnssumme betrug, berechnet werden darf.

Das höchste Zivilgericht der Bundesrepublik, der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat hierzu in jeweils zwei Musterverfahren endgültig Stellung genommen und diese Praxis für unzulässig erklärt. Womit die Banken verpflichtet waren, diese zu Unrecht erhaltenen Gebührenbeträge zu erstatten.
Das sahen die Institute jedoch nicht ein und vertraten die Auffassung, dass eine Rückzahlungspflicht nur für Darlehnsverträge bestünde, die ab dem 01.01.2011 und später abgeschlossen wurden. Alle anderen Verträge seien unter die Verjährungsvorschrift des § 195 BGB zu subsumieren.und damit nach 3 Jahren , beginnend mit dem folgenden Jahr, dass auf die Darlehnsvertragsunterzeichnung folgt, verjährt.

Nein, entschied am 28.10.2014 der BGH und verdonnerte die Banken zur Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten, die ab dem 29. 10. 2004 beginnend, dann innerhalb einer 10 - Jahresfrist. Der BGH stützt hierbei auf die Vorschrift des § 199 Absatz 1 BGB.


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=69202&pos=1&anz=154

Nach diesem Bahn brechenden Urteil war bei ungezählten Banken die Hölle los. Waren es vor den beiden BGH - Urteilen vom 28. Oktober nur wenige betroffene Kunden, die sich aufgrund von zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte und der hierzu ergangenen BGH - Entscheidung vom 13. Mai 2014 ( Az.: XI ZR 405 / 12 und  XI 170 / 13 ), die ihre Rückforderungen bei den Banken anmeldeten, gab es ab dem 29.10.2014 einen wahren Tsunami an Fällen.
Die Anzahl derer, die ihre Gelder zurückverlangten, schwoll von Tag zu Tag an und erreichte einige Tage vor Weihnachten und vor dem Jahreswechsel ihren Höhepunkt.

Die damit befassten Instituten, nämlich die Schiedsstelle des Deutschen Bankenverbandes, die Zentralen Mahngerichte und die örtlich zuständigen Amts - oder Landgerichte verzeichneten einen Antrags - und Klagezuwachs von mehreren hundert Prozent.

So auch das Amtsgericht in Mönchengladbach. Der Stadt, in der die deutsche Tochter der in Spanien ansässigen Santander Consumer Bank ihren Hauptsitz unterhält. Hier stand das Fax - Gerät in der Posteingangsstelle keine Sekunde lang still. Klage auf Klage spukte das heiß laufende Gerät heraus. Wer die Fax - Nummer in jener Zeit anwählte, benötigte einen langem Aten, denn diese war stundenlang besetzt.

Noch arger als den Wartenden am Ende der Leitung traf es die Mitarbeiter in der Postannahmestelle des Gerichts. Sie kamen gegen die Klageflut nicht an und mussten sich personelle Verstärkung über das Justizministerium in Düsseldorf, der nordrhein - westfälischen Landeshauptstadt zuweisen lassen. Denn bei einem 24stündigen Betrieb des Faxes und einer Übertragungsrate von 8 bis 13 Seiten pro Minute, können rechnerisch 2 bis 4 Klageschriften ausgedruckt werden. Das wären dann 120 bis zu 240 Klagen in der Stunde. Also, im schlimmsten Fall mehrere Tausend Klagschriften je Tag. Ob dieser schlimmste Fall. der GAU, der Super - GAU tatsächlich eingetroffen ist, konnte und durfte mir der Mitarbeiter der Amtsgerichtsgeschäftsstelle nicht sagen. Fakt ist allerdings, dass bei meinen beiden Klagen gegen die Santander Consumer Bank im Oktober sowie Dezember 2014 die Geschäftszeichen der beiden Zivildezernate 5 C 382 / 14 und 36 C 693 / 14 lauten.
Was darauf hin deutet, dass wegen der Klagehäufung auch zusätzliche Dezernenten, also Zivilrichter angefordert werden mussten.

Nun stellt sich für den Fachkundigen die Frage: " Musste das sein? " Die Antwortet lautet eindeutig: " Nein "
Dieser riesige Aufwand hätte vermieden werden können, dann nämlich, wenn die Herren in der Vorstandsetage der Bank statt der wahrheitswidrigen Behauptungen in der vorprozessualen Korrespondenz, die oben zitierten BGH - Urteile seien nicht einschlägig, und den schriftlich angemeldeten Forderungen werde nur aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,nachgekommen, tatsächlich mitgeteilt hätten: " Wir werden nach eigener Prüfung eventuell berechtigte Forderungen einschließlich deren gesetzlicher Verzinsung sofort anerkennen und verzichten bis dahin auf die Einrede der Verjährung. "

Doch die Mönchengladbacher stellten selbst bei der vorliegenden, eindeutigen Rechtslage auf Durchzug und ließen die Zehntausende von Forderungsschreiben auf sich hernieder prasseln, um darauf zunächst gar nicht oder mit erheblicher Verzögerung zu reagieren; und zwar in der - wie oben ausgeführten - unredlichen Weise.
Nein, die Sanatander Consumer Bank ist kein kundenfreundliches Institut. Sie führt vielmehr die Kunden hinter die Fichte und ist auch sonst eher mit einem Inkasso - Unternehmen zu vergleichen, denn einer beratenden Bank,

Dazu einige Beispiele aus meiner eigenen Erfahrung:

a) Nachdem ein laufender Auto - Kredit aufgrund besonderer familiäre Umstände in einen neu abgeschlossenen Ratenkredit einbezogen wurde, veränderte sich sofort der einst günstige Zinssatz um beinahe das Doppelte. Natürlich zu Ungunsten des Kunden.

b) Einige Jahre später erlitt der mehr als 6 Jahre alte und mit einer Laufleistung von über 220.000 Kilometern zu Buche stehende PKW einen wirtschaftlichen Totalschaden. Das Fahrzeug konnte für einen Restwert von 2.200 Euro noch veräußert werden. Dazu bedurfte es der Zusendung des Fahrzeugbriefs für den sicherungsübereigenten Personenkraftwagen durch die Sanatander Bank. Auf ein entsprechendes Schreiben reagierte die Bank zügig, nachdem ihr ein angefordertes Unfall - und Reparaturkosten - Gutachten vorgelegt werden musste,  Der PKW wurde gegen Barzahlung in das Ausland verkauft. Einige Tage später erhielt ich ein Schreiben der Santander, in dem die Bank behauptete, deer verkaufte PKW gehöre ihr und es sei deshalb der erzielte Betrag auf den Restwert an die Santander weiterzuleiten.

Ich habe auf das Schreiben nicht reagiert, sondern es als absoluten Schwachsinn eines ungelernten Mitarbeiters abgetan und veraktet.

c) Weder die von der Santander Consumer Bank ausgestellte " Master Card " als Girokonto - oder Kreditkonto - Karte, noch die Santander eigene " Visa Card " funktionierten durchgängig im Ausland. Bei einem Familienbesuch in Irland musste fest gestellt werden, dass beide Karten an den Automaten in Galway nicht akzeptiert wurden.
Als die " Visa Card " für das bestehende Konto neu ausgestellt wurde, hatte die Sanatander einen nicht zutreffenden Gültigkeitszeitraum eingestanzt, mit der Konsequenz, dass diese Karte bereits bei Übersendung durch die Post ungültig war.
Auf einen schriftlichen Hinweis, bequemte sich die Sanatander eine neue Karte auszustellen und verlangte dafür glatt 15 Euro, die bereits einen Tag nach Zugang von dem Visa - Konto abgebucht wurden.
Ein weiteres Schreiben an die Bank erbrachte eine Rücknahme der Gebühr.

d) Für das längst gekündigte Giro - Konto als Online - Konto bei der Santander Consumer Bank wurden von dieser ab 2011 monatlich 1 Euro als angebliche " Gebühr " verlangt, obwohl diese Kontoart als kostenlos lang und breit ausgewiesen wurde. Weiterhin wurden saftige Dispozinsen verlangt, zudem Beiträge für eine Ratenschutz - oder Restschuldversicherung sowie weitere Spesen, deren Grundlage nicht näher bekannt gegeben wurde.
Gleiches gilt für das " Visa " - Konto.

e) Die abgeschlossenen Darlehns - oder Ratenkreditverträge wurden nur als so genanntes Kopplungsgeschäft im Zusammenhang mit einer sündhaft teuren Ratenschutzversicherung eines niederländischen Versichrungsunternehmens akzeptiert. Dieses Geschäftsmodell ist bereits von einer Vielzahl angerufener Gerichte als unzulässig erklärt worden. Ferner sind die Widerrufsbelehrungen in den Vertragsformularen rechtsfehlerhaft, womit dem Kunden ein Widerrufsrecht zur Seite steht.
Auch hier weigert sich die Santander Consumer Bank beharrlich, das ausgeübte Widerrufsrecht oder ein Sonderkündigungsrecht bei vorzeitiger Ablösung des Darlehnsvertrags hinzunehmen.

Dieses sind nur einige, unappetitliche Beispiele für die Geschäftsgepflogenheiten dieser Bank.
Zu denen sich noch jene Frechheiten und Unverschämtheiten der Mitarbeiter eines angeschlossenen Call - Centers gesellen. Als eine Monatsrate aufgrund eines Fehlers bei der Mitteilung einer neuen Kontoverbindung dazu führte, dass dieser Betrag nicht abgebucht werden konnte, ließ die Santander ihre Call - Center - Kettenhunde sofort los bellen. Über eine unterdrückte Rufnummer krakelte ein getrimmter Jungsput am Telefon los und forderte in einem unverschämten Ton, dass die fällige Rate sowie weitere 50 Euro umgehend fällig seien.

Nah alledem habe ich mich dazu entschlossen nun eine weitere juristische Salve auf die deutsch - spanische Galeere in Mönchengladbach los zu lassen: Ich werde die widerrechtlich kassierten Ratenschutzversicherungsbeiträge zurück fordern und die tolle Bank verklagen.
Viel feind, viel Ehr bei der Santander!

Dazu: J.J. Cale und " Money Talks ", Live:






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