Warum es am 24. Dezember keine Gerichtstermine gibt. Eine etwas andere Weihnachtsgeschichte von Advocatus Diaboli. Niedergeschrieben von selbst.



Der Advocatus Diaboli ( AD ) übter nunmehr seit über 6 Jahren seinen Beruf aus. Die Welt war inzwischen im Wandel. Sein Geburtsland, die BRD, nannte sich nun Deutschland, weil es sich wieder vereinigt hatte. Der böse Feind, der Kommunist in der Sowjetunion war auch verschwunden, denn die UdSSR gab es nicht mehr. Und in Jugoslawien herrschte seit 1991 Krieg. Und weil dort Krieg war, flohen viele Kroaten, Mazedoniern, Bosniaken, Kosovo - Albaner und auch gemischt - nationale Ethnien vor diesem Morden nach Deutschland. Dort sollte es Asyl geben.

Der AD betreute seit vielen Jahren diese Asylsuchenden. Erst - nämlich während seiner langen Ausbildung - waren es Tamilen aus Sri Lanka, dem einstigen Ceylon, dann waren es Afrikaner, wie Ghanaer, Gambianer, Nigerianer. Auch diese Menschen flohen wegen kriegerischer Auseinandersetzungen in ihren Ländern. Sie zahlten Schleppern, Passfälschern und auch Anwälten viele Geld, damit sie in Germany bleiben durften. Das Asylrecht war für viele, sonst brotlose Rechtsanwälte, zweifelsohne ein lukratives Geschäft. Auch reiche Iraner, Menschen aus Afghanistan oder Kurden aus der Türkei zählten zu diesem Klientel.

Eines Tages, es war ein Sommer in den Anfangsjahren der 1990er, erschienen einige Familien aus dem Rest - Jugoslawien in dem Büro des AD. Sie kamen wegen eines Asylantrags und erzählten ihm, was sie in ihrer Heimat erlebt hatten. Das Asylverfahren dauerte hier meistens viele Jahre, weil das Bundesamt in Zirndorf bei Nürnberg und die Verwaltungsstellen in den Bundesländern, aber auch die Gerichte, genauer gesagt, die Verwaltungsgerichte völlig überlastet waren.

AD stellte für seine Mandanten einen Asylantrag und wartete eben, bis eine Entscheidung vom Bundesamt kam, wenn die Mandaten zu einer Anhörung geladen wurden. Die Wochen, Monate, Jahre, vergingen, bis ein Gericht irgendwann entschied, ob die Klage gegen den Bescheid, der zu fast 90 % negativ ausfiel, Erfolg hatte oder eben abgewiesen wurde.
Dann drohte diesen Menschen zwar formal juristisch die Abschiebung; de facto indes erhielten sie wegen sogenannter Abschiebungshindernisse eine aufenthaltsrechtliche Duldung.

Die Stadt an dem Fluss, ein Garten Eden für Asylbewerber? Für Ausländer, schlechthin? Keineswegs. Es gab auch dort durchaus behördliche Diskriminierung. Und ausländische Menschen hatten es weitaus schwerer, einen Ausbildungs - oder Arbeitsplatz zu bekommen.


Im Büro des AD kamen nach und nach mehr Asylbewerber aus dem einstigen Jugoslawien. So erschien eines Tages auch eine Gruppe von Männern und eine jüngere Frau im Büro des AD und brachten ihr Anliegen vor. Der angebliche Verlobte der Frau war inhaftiert worden, weil er verdächtigt wurde, einige Dutzend Einbruchdiebstähle begangen zu haben.
Nun, der AD war kein Strafrechtler im engeren Sinne, weil er sich auf diesem Rechtsgebiet nicht ständig tummelte, doch diese Materie war ihm nicht völlig unbekannt.
Weil der inhaftierte Beschuldigte mit dem Namen Nuri P. über den AD auch einen Asylantrag gestellt hatte, wurde AD eben gleich mandatiert.

So übergab AD der Verlobten des Nuri P. einen handeslsüblichen Vollmachtsvordruck und verabschiedete sich von der Gruppe.

AD kannte aus seinen Praxisjahren die Probleme der Deliquenten aus dem einstigen Jugoslawien genau; hatte er nicht bereits ein Jahr vorher eine Gruppe von Kosovo - Albanern zusammen mit anderen Kollegen verteidigt, die nachts auf den vereinsamten Bahnhöfen zwischen Bremen und Oldenburg und Bremen nach Nordenham innerhalb eines halben Jahres 8 der riesigen Fahrkartenautomaten ausgeplündert haben sollen. Eine Sonderkommission hatte sie schließlich auf frischer Tat ertappt. Nach einer mehrmonatigen Untersuchungshaft wurden sie  dort wieder entlassen und später dann vor dem Amtsgericht - Schöffengericht - in Delmenhorst angeklagt.
Der junge Richter hatte keinen richtigen Bock auf ein langatmiges Verfahren und rief die drei Kollegen des AD mit diesem zu einem " Rechtsgespräch " zusammen.

Dort wurde gedealt.Staat einer durchaus realistischen Strafe von 3 Jahren, erhielt jeder der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dafür räumte jeder der Angeklagten eine der acht zur Last gelegten Taten ein. Strafmildernd wurde dann das Geständnis und der Umstand, dass die Angeklagten, ihre im Bürgerkrieg lebenden Familienangehörigen finanziell unterstützen wollten. Der wahre Grund, nämlich, dass es sich bei allen Vieren um ausgebildete Soldaten der einstigen jugoslawischen Armee handelte, die mit dem erbeuteten Bargeld für die kämpfenden Truppen im Kosovo Waffen gekauft hatten, blieb nur dem AD vorbehalten. Und der erwähnte diesem Umstand selbst verständlich nicht.
Die Vierer - Bande hatte sich Sprengstoff zubereitet und jagte damit den Geldschacht des Automaten in die Luft, um an die Bargeld - Kassette zu gelangen. Die Beute betrug jeweils mehrere tausend DM.

Nun kam noch Nuri P. dazu. Auch er verkaufte die Beute aus den Einbruchdiebstählen und unterstützte mit dem Geld die im Kosovo gegen die serbischen Einheiten kämpfenden Landsleute.

Die vermeintliche Verlobte des Nuri P., sie hieß Veronica Z. erschien einige Tage später im Büro von AD und überbrachte diesem die unterschriebene Vollmacht sowie einen Vorschuss. Woher sie das Geld hatte, blieb ihr Geheimnis, denn sie war ebenfalls Asylbewerberin.
AD besorgte sich die Ermittlungsakte und ließ diese kopieren. Nachdeme r sie durchgelesen hatte, beantragte AD eine Haftprüfung bei dem noch zuständigen Amtsgericht in Oldenburg. Der Richter S., ein Spinner, der AD gleich nach dessen Erscheinen offrierte, die Haftprüfung habe keine Aussicht auf Erfolg, weil noch weitere Ermittlungsverfahren wegen mehrere Taten gegen Nuri P. liefen, schaute dabei nicht von dem Computer - Monitor weg. Er spielte wichtigtuerisch an der Tastatur herum und ließ AD abblitzen.

Einige Tage später besuchte AD den Mandaten in der U - Haft. Danach beantragte er erneut eine Haftprüfung. Wieder ohne Erfolg. So vergingen die Wochen und Monate. Der Mandant des AD verlor langsam die Geduld. Er bestritt, dass er auch in zwei weiteren Landkreisen Einbrüche begangen habe. AD beantragte erneut einen Haftprüfungstermin und wartete auf eine schriftliche Terminsladung. Die kam am 23. Dezember. Einen Tag vor Heilig Abend.
Der Mandant Nuri P. beauftragte einen Kollegen mit seiner Verteidigung. AD telefonierte mit diesem wegen der Übergabe der Handakten. Kein Problem, denn AD hatte ja einen Vorschuss bekommen.
Den Haftprüfungstermin musste ADs Kollege aufheben lassen, denn der Kollege fuhr in den Urlaub. Nach Italien. Einen Tag vor Weihnachten. Denn am 24. Dezember finden ja eh keine Gerichtstermine statt.

In diesem Sinne: Frohes Fest:



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