Die Banken, die Bearbeitungsgebühr, der BGH oder: Antragsflut, Klagewelle, Rückzahlungstsunami.



Der 28. Oktober 2014 war ein Dienstag.Ein überwiegendes herbstliches Wetter mit zweistelligen Temperaturen durchzog das Land. Gerhard Baum, Bill Gates und Eros Ramazzotti sowie Uwe Tellkamp ( " Der Turm " ) feiern Geburtstag. Die US - Trägerrakete der Arantes - Gruppe explodiert kurz nach dem Start in Chincoteaque, Accomack County, Virginia mit den Cypnus - Orbit 3 - Frachter. Die übrige Nachrichtenwelt diskutiert immer noch die so genannte Ukraine - Krise, als in Karlsruhe der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ( BGH ) ab 10.00 Uhr zwei Musterverfahren verhandelt, in denen es um die Rechtsfrage geht, ob die Anspruchsverjährung von 3 Jahren wegen zu Unrecht berechneter Bearbeitungsgebühren bei Darlehns - und Ratenkreditverträgen greift.

Der so genannte Bankensenat des BGH entschied dabei, dass die Verjährungsfrist nicht 3 sonder 10 Jahre beträgt, beginnend mit dem Zeitpunkt ab 29. Oktober 2004 für " Altverträge ab diesem Zeitpunkt und für solche bis zum 31. 12. 2011. Zu diesen Verträgen sind die Rückerstattungsansprüche der widerrechtlich kassierten Bearbeitungsgebühren erst am 01. 01. 2015, 00.00 Uhr verjährt.

Die vier Entscheidungen führten in der Folgezeit zu einer wahren Antragsflut bei den Banken, die sich zunächst auf der sicheren Seiten wähnten. Doch, nun ist eben alles anders und sämtliche Kreditinstitute müssen mit mehreren 100.000 Kunden rechnen, die ihre zu Unrecht gezahlten Gelder zurück verlangen.

Die Personaldecke indes ist sehr dünn und deshalb werden viele Kredit - und Darlehnsnehmer einige Wochen, ja, wenn nicht sogar Monate auf die Rückerstattung warten müssen. Unsinnigerweise geben sich zudem einige Bankhäuser unbeugsam und versuchen die Kunden, die sich in sämtlichen Fällen im Recht fühlen dürfen, auch noch hinzuhalten oder mit unrichtigen, irrigen oder unvollständigen Informationen, die in standardisierten Briefen abgesandt werden, hinter die Fichte zu führen.

 Es droht deshalb diesen Banken eine regelrechte Klagewelle. Weil viele Kunden nunmehr Rechtsanwälte eingeschaltet haben. Die Gerichte werden ab 2015 eine Unzahl von Verfahren zu bearbeiten haben. So, wie dieses hier:



Thomas Mustermann                                                                                     D......, 29.09.2014
Musterstraße  10

00000 D..........


Amtsgericht Mönchengladbach
Zivilabteilung
Hohenzollerstraße 157
41061 Mönchengladbach


                                                                    K L A G E
                                                                    In Sachen

des Herrn Thomas Mustermann, Musterstraße  1, 00000 D.....
                                             
                                                                                                                                   -Kläger -

gegen


Die Santander Consumer Bank Aktiengesellschaft,Santander Platz 1, 41061 Mönchengladbach, gesetzlich vertr.d.d.Vorstand, die Herren Ulrich Leuschner, Dr. Ulrich Anders, Oliver Burda,Walter Donat,Joes´Maria Echoanove,Thomas Hanswillemenke,Dr. Arnd Verleger, daselbst;

                                                                                                                                                                                                                                                                                      - Beklagte-

wegen: Forderung


Vorläufiger Streitwert:  678,40 €


Gegen die Beklagte erhebe ich Klage mit folgenden Anträgen,

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 678,40 € nebst 5 Prozentpunkte über den Basiszinssatz seit dem Vertragsbeginn  zu zahlen;

2.       Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits;

3.       Das Urteil ist – notfalls – gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird beantragt,
gegen die Beklagte ein Versäumnisurteil oder ein Anerkenntnisurteil gem. §§ 307 II, 331 III 2 ZPO zu erlassen.

Begründung:

1.       Der Kläger macht gegenüber der Beklagten eine Forderung aus einem Darlehnsvertrag vom ......  geltend, in dem die Beklagte Bearbeitungsgebühren in Höhe von 678,40 € berechnet hat.

Beweis:   Darlehns / Kreditvertrag der Parteien vom....... in Kopie


2.    Die Beklagte rechnete diesen Betrag in die  auf der Grundlage des Darlehnsraten ein.   Der E Kläger ist in keinem Fall vor Abschluss des Ratenkreditvertrags von den Mitarbeitern der Beklagten darauf hingewiesen worden, dass die Berechnung der Bearbeitungsgebühr rechtswidrig ist und nicht im Einklag mit  der bereits ergangenen Rechtsprechung steht.

3.       Wäre der Kläger im Rahmen des Anbahnungsgesprächs vor Abschluss des Kreditvertrags mit der Beklagten mitgeteilt worden, dass die Bearbeitungsgebühr zu dem jeweiligen Vertrag nicht erhobene werden darf, hätte sie keinen  Kreditvertrag mit der Beklagten abgeschlossen.

4.       Mit Schreiben vom..........2014 hat der Kläger die Beklagte, unter Hinweis auf die jüngst ergangene Rechtsprechung des BGH ( BGH – Az.: XI ZR 405 / 12 u. BGH ZR 170 / 13 ) zur Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Bearbeitungsgebühren, unter Fristsetzung zum,...........2014, aufgefordert.

Beweis: Schreiben vom ............. .2014 in Kopie

5.       Die Beklagte hat durch standardisiertes Schreiben, datiert mit dem .........2014, bei dem Klägers  eingegangen am......... .2014, und keine rechtsverbindliche Unterschrift enthaltend, eine Rückzahlung der geltend gemachten Beträge abgelehnt.


( Oder: Die Beklagte hat auf das Schreiben des Klägers vom...............2014 nicht reagiert. 
             Die Beklagte hat mit Schreiben vom................2014 sich dahingehend erklärt, die zu Unrecht erhaltene Bearbeitungsgebühr " ohne Anerkennung einer Rechtspflicht " und nur " aus Kulanz " zu erstatten, ohne dabei ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. )


Somit ist Klage geboten.



..............................................
( Unterschrift )


Andere Kunden haben zwischenzeitlich gerichtliche Mahnbescheide ausgefüllt, die unter anderem hier bearbeitet werden:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=7113488-1417712596992&Command=start


Und so aussehen:







Sieht etwas kompliziert aus, ist es aber nicht, weil es zum Ausfüllen auf dem benannten Portal Hilfestellung gibt.



Weiter Bankkunden haben die Schlichtungsstelle der Banken angerufen:






Diese ist bereits überlastet. Wer jedoch der drohenden Verjährung seiner Ansprüche auf Rückzahlung entgegen wirken will, muss jetzt etwas dafür tun. Sonst ist das Geld futsch!

Die kritisierte Salami - Taktik einiger Banken, die bereits die zu Unrecht kassierten Gelder zum Teil ausgezahlt haben, jedoch meistens ohne die zu berücksichtigenden Zinsen ab Vertragsabschluss, wird vielfach dazu führen, dass einige Kunden dann doch resignieren. 

Wer nicht bis zum 31.12.2014 die drohende Verjährung durch die oben genannten Beispiele hemmen konnte, wird wohl leer ausgehen. 

Auch die Medien sind inzwischen involviert und berichten über das Dilemma der Kunden und die überlasteten Mitarbeiter der Banken. Hier wird noch Hände ringend Aushilfspersonal gesucht.
So fischen viele Banken und Kunden nach wie vor im, Trüben.


Na, denn: Petri Heil!




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