Und ich schau, weil es so schön ist, in das Gesicht von Uli Hoeneß.


Jetzt ist es also amtlich, der Strafprozess gegen Ulrich Hoeneß, geboren am 5. Januar 1952, wird voraussichtlich am 10 März 2014 ab 9.30 Uhr vor der 5. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer des Landgericht München II eröffnet werden, womit " Uli " auch dort zu erscheinen und auf der Anklagebank neben - voraussichtlich - drei Verteidigern Platz zu nehmen hat.
Nichts da, mit dem geflügelten Satz: " Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen! "

So ergibt sich deshalb aus der Pressemitteilung des Oberlandesgericht München folgendes:

" Strafverfahren gegen Ulrich H. wegen Steuerhinterziehung
Die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II hat mit Beschluss vom 31.10.2013 die Anklage der Staatsanwaltschaft München II vom 30.07.2013 gegen Ulrich H. wegen Steuerhinterziehung unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.
Darüber hinaus hat die Strafkammer folgende Hauptverhandlungstermine bestimmt:

Montag, den 10.03.2014,
Dienstag, den 11.03.2014,
Mittwoch, den 12.03.2014 und
Donnerstag, den 13.03.2014.
Die Sitzungen beginnen jeweils um 09.30 Uhr. Der Sitzungssaal steht noch nicht fest.
Bislang ist die Vernehmung von vier Zeugen vorgesehen. "

Damit geht ein eher peinliches Schurkenstück eines großen Fußballers (http://de.wikipedia.org/wiki/Uli_Hoene%C3%9F ) in die nächste Runde, das seinen Anfang - nach bisherigen Erkenntnissen der Medien und unter Auswertung der eigenen Angaben des Hoeneß - seinen Ursprung bereits im Jahr 2000 hatte. Zu dieser Zeit soll der inzwischen verstorbene französische Unternehmer Louis -  Dreyfus bei der Vontobel Bank in Zürich für Ulrich Hoeneß ein Konto mit einer Einlage von 20 Millionen Deutsche Mark eingerichtet haben.
Dieser Betrag habe sich aus einer Bürgschaft in Höhe von 15 Millionen DM sowie einem von Louis - Dreyfus, der einst der CEO ( Chief Executive Officer= das geschäftsführende Vorstandsmitglied oder auch Vorstandsvorsitzende/r ) war, geliehenen Betrag zusammen gesetzt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Louis-Dreyfus

Gegen ein solches Verhalten wäre per se rechtlich nichts einzuwenden, hätte, ja hätte, der " Uli " die Zinseinnahmen bei seiner Einkommensteuererklärung auch deklariert. Hat er aber nicht und somit war der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt, denn  Hoeneß wusste genau, dass die Zinserträge als Einkommen dem örtlich zuständigen Finanzamt in Miesbach anzugeben waren. So entwickelte sich das, was ab Januar 2013 von den Medien zur " Steueraffäre " hoch stilisiert wurde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Uli_Hoene%C3%9F#Steueraff.C3.A4re

Aus dem unendlichen Fluss von Informationen, die von den Medien hiernach auf die Rezipienten gekübelt wurden, lässt sich als Quintessenz zunächst nur fest halten: Der Hoeneß, Ulrich ist ein Halunke mit einem ausgeprägten Trieb zur Selbstüberschätzung und einem fatalen Hang zur Doppelmoral. So wetterte er ungeniert über die rot-grünen Denkansätze zu einer höheren Besteuerung der Unternehmen und Wohlhabenden, die dann  als Konsequenz daraus, vermehrt das Land verlassen könnten, um der Steuerlast zu entgehen.Gut gebrüllt, Löwe. Denn inzwischen ist ja der Öffentlichkeit bekannt, dass er es selbst mit der Steuerehrlichkeit nicht genau genommen hat.

Nun wird er sich für seinen " Fehler " vor den Schwarzkitteln des Wirtschaftsstrafkammer in München verantworten müssen. Da haben schon andere ganz klein mit Hut ausgesehen, die dachten sie könnten aus dem bajuwarischen Dreiklang: Reich = CSU = Spezlwirtschaft entsprechendes Kapital schlagen.

Es darf bis zum März 2014 weiterhin wild spekuliert werden, welche Strafe denn der gute " Uli " zu erwarten hat. Selbst seriöse Berichterstattung aus dem Hamburger Nachrichtenmagazin " DER SPIEGEL " mutmaßt, dass Hoeneß mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe davon kommen könnte. Dazu wird ausgeführt, dass die Mehrzahl der Einzeldelikte inzwischen verjährt sei und lediglich die letzten fünf Jahre vor der Selbstanzeige heran gezogen werden können.

Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Ab 2009 wurde nämlich mit dem Jahressteuergesetz die Verjährung von Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall von 5 Jahre auf 10 Jahre hinauf gesetzt. Und so stellt sich der Rechtsunkundige, aber auch jener von Fach, die Frage, wie es sich dann mit jenen Fällen verhält, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens jener Änderung zu berücksichtigen wären? Grundsätzlich genießt auch ein Straftäter den grundrechtlichen Schutz, dass nur dann eine Strafe ausgesprochen werden kann, wenn hierfür eine Gesetz existiert ( nulla poena sine lege ).
Womit eine Handlung, die aufgrund einer Gesetzesänderung nun strafbar wäre, nicht im Nachhinein bestraft werden darf  ( Auf den Vertrauensschutz oder den Gleicheitsgrundsatz kann sich ein Deliquent indes nicht berufen ).

Wären die Straftaten des guten " Uli " also vor Inkrafttreten der Verfolgungsverjährung aufgedeckt worden, hätte er tatsächlich die alte Regelung in Anspruch nehmen können.

http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckwirkung

 So aber ist zu prüfen, ob die ihm zur Last gelegte Steuerhinterziehung als Regelfall oder als qualifizierende Norm zu behandelt ist.
In § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 der Abgabenordnung ( AO ) heißt dazu:

 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,.......

Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat in einem Beschluss darlegt, ab welchem Betrag von dem Tatbestandsmerkmal " in großen Ausmaß " auszugehen ist.
  • Ab 50.000 Euro kann auch eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verhängt werden. Ab dieser Schadenshöhe ist zudem regelmäßig ein besonders schwerer Fall gemäß § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 – 1 StR 579/11).

Zudem hat der BGH in einem Grundsatzurteil ( Az: 1 StR 416/08 ) zu der Frage des Strafmaßes bei Steuerhinterziehung folgende Regeln aufgestellt:


  • " Bis 50.000 Euro werden normalerweise Geldstrafen verhängt.
  • Ab 50.000 Euro kann auch eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verhängt werden. Ab dieser Schadenshöhe ist zudem regelmäßig ein besonders schwerer Fall gemäß § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 – 1 StR 579/11).
  • Ab 100.000 Euro sollte in der Regel eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
  • Ab 1.000.000 Euro ist eine bewährungsfähige Strafe (bis einschließlich zwei Jahre Freiheitsstrafe) nur noch bei Vorliegen von "besonders gewichtigen Milderungsgründen"[1] zu verhängen. "

- Zitatende - aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung_(Deutschland)
  
Wie dieses in der Praxis aussehen könnte, ergibt sich aus dem folgenden Fall:

http://www.iww.de/index.cfm?
pid=1314&pk=152495&spid=1296&spk=1288&sfk=42

Und weil " Uli " seine nicht deklarierten Zinseinkünfte aus dem angeblich privaten Nummernkonto bei der Vontobel Bank in der Schweiz ab dem 1. Januar 2009 mit 25 % Zinsabschlagsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und 8 % Kirchensteuer ( vermutlich ) zu versteuern hat, stellt sich natürlich für jeden Veranlagungszeitraum ( Jahr ) die Frage, wie hoch seine Zinseinkünfte jeweils waren?

Hoeneß selbst soll seine Bank in der Schweiz beauftragt haben, den zu zahlenden Steuerbetrag  zu ermitteln. Hiernach habe er 6,3 Millionen Euro an den Fiskus überweisen lassen.
Diese Summe setzt sich aus den jeweils jährlich hinterzogenen Steuern und den Hinterziehungszinsen zusammen, denn aus § 235 Absatz 2 AO in Verbindung mit § 238 Absatz 1 AO ergibt sich:

(2) Der Zinslauf beginnt mit dem Eintritt der Verkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils, es sei denn, dass die hinterzogenen Beträge ohne die Steuerhinterziehung erst später fällig geworden wären. In diesem Fall ist der spätere Zeitpunkt maßgebend.

(1) Die Zinsen betragen für jeden Monat einhalb Prozent. Sie sind von dem Tag an, an dem der Zinslauf beginnt, nur für volle Monate zu zahlen; angefangene Monate bleiben außer Ansatz. 

Daraus lässt sich der hinterzogene Steuerbetrag in zwei Varianten errechnen:

A. 5 Jahre ( von 2011 bis 2007 oder 2010 bis 2006 )

6.300.000: 5 = 1.260.000 pro Jahr ( Durchschnitt )

1.260.000 = 106 %
1.188.679 = 100 %
    71.320 =      6% Hinterziehungszinsen ( Durchschnitt )

Zahlung in 2013

6 x 71.320 = 
5 x 71.320 =
4 x 71.320 =  oder 20 x 71.320 = 1.426.400 Hinterziehungszinsen ( Durchschnitt )
3  x 71.320=
2 x 71.320 =

So ergibt dieses eine Gesamtsumme an hinterzogenen Steuern von etwa 4,9 Millionen Euro.
Bezogen auf den 5 Jahreszeitraum von 980.000 Euro.

Das wäre in beinahe das Zehnfache dessen, was der BGH als Grenze zur Qualifizierung eines besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung einordnet.

B. 10 Jahre ( von 2011 bis 2002 oder von 2010 bis 2001 )

6.300.000 : 10 = 630.000 pro Jahr ( Durchschnitt )
630.000 = 106 %
594339 =  100 %
35.660 =       6 %

11 x 35.660 =
10 x "
  9 x "
  8 x "
  7 x "
  6 x "              oder 65 x 35.660 = 2. 317900 Euro
  5 x "
  4 x "
  3 x "
  2 x "

Bezogen auf den gezahlten Betrag von vermutlich 6.300.000 Euro, verbleiben 4.000.000. Euro hinterzogene Steuern oder je Jahr 400.000. Euro ( im Durchschnitt ).

Damit liegt dieser Betrag um das Achtfache über der BGH - Grenze.

Damit könnte auch fest stehen, dass die " magische " Grenze von 1.000.000 Euro hinterzogener Steuern bei weitem überschritten wäre und das Strafmaß sich - in Analogie zu BGH - Rechtsprechung - zwischen 4 bis 7 Jahre einpegeln würde.

Nun, das ist sicherlich rein spekulativ, dennoch nicht unwahrscheinlich.

So wäre indes die nicht juristische, die moralische Seite der Causa H. zu bewerten.
Zugegebenermaßen, " Uns Uli " ist ein taffer Bub. Nicht nur, dass er einst erfolgreich gekickt hat, dann den FC Bayern München in jene Erfolgsspur brachte, die zu dem jetzt erreichten Ziel, der erfolgreichste Verein des Jahres 2013 zu sein und damit auch der in der Fußballwelt wertvollste, nein, auch sonst hat Ulrich seine soziale Ader nie vernachlässigt.
Er hat dem aktuellen Konkurrenten, dem BVB 09 Borussia Dortmund, aus der finanziellen Patsche geholfen, er hat dem FC St. Pauli wieder Leben eingehaucht, als diese beiden Traditionsvereine vor dem Ruin standen. Er hat den Ex - " Kokser " Christoph Daum als Bundestrainer verhindert, er hat zusammen mit  Karl Heinz " Kalle " Rummenigge einst die " Task Force " für den bundesdeutschen Fußball ins Leben gerufen, weil die Auswahl des weltgrößten Fußballverbands in die Bedeutungslosigkeit abzudriften drohte ( Erich Ribbeck ) und weil er die Ambitionen des Lothar Matthäus ( " Solange Karl - Heinz Rummenigge und ich beim FC Bayern etwas zu sagen haben, wird der nicht einmal Greenkeeper hier. ) auf einen Trainerposten ( FCB, DFB ) im Keim erstickte.

Auch sonst ist der " Uli " ein Mensch, der sich öffentlich als Wohltäter präsentiert.

So weit, so gut! Die andere Seite des Ulrich H. hat etwas mit einer manischen Angst zu tun, es könnte ein Bundesligaverein temporär den erfolgreicheren Fußball spielen, als der FCB. So versucht " Uns Uli " seit mehr als einer Dekade sämtliche herausragenden Spieler von Konkurrenten mittels viel Moneten wegzuloben und sie darüber zu schwächen. Diese FCB - Politik ist nicht so neu, auch der inzwischen stark angeschlagene Lattek und sein von Mäzenen geprägtes Umfeld verfolgten diese Linie in den 70er und 80er Jahren.

Das kostete damals sechsstellige DM - Beträge, dann siebenstellige Summen heute sind es achtstellige Euro - Transfers. Das Leben ist eben teuer geworden.
Da fragt sich denn ein kritischer Betrachter, wie solche finanziellen Herausforderungen zu wuppen sind?
Zunächst über solvente Werbepartner, über eine Umstruktrurierung des Vereins hin zu einem Wirtschaftsgebilde, und...? 
So steht hierzu auf der Offiziellen Webseite des FC Bayern München für das abgelaufnene Geschäftsjahr 2012 zu lesen:


"
Der Umsatz des  des Konzerns FC Bayern München AG (konsolidiert FC Bayern München AG und Allianz Arena München Stadion GmbH) lag mit 373,4 Millionen Euro deutlich höher als im Vorjahr (328,5 Mio. Euro) und stellte den „höchsten Umsatz, den wir jemals ausweisen konnten“ dar, so Hopfner. Auch das operative Ergebnis (Ebitda) konnte mit 86,0 Millionen Euro (Vorjahr: 62,3 Mio. Euro) deutlich gesteigert werden, ebenso der Gewinn nach Steuern, der im abgelaufenen Geschäftsjahr 11,1 Millionen Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro) betrug.

.  Ähnlich verhält es sich beim Ergebnis der FC Bayern München AG. Der Umsatz nahm mit 332,2 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr (290,9 Millionen Euro) um knapp 14 Prozent zu, der Gewinn nach Steuern ist identisch mit dem des Konzerns (11,1 Millionen Euro nach Steuern, Vorjahr 1,3 Millionen). „Dies ermöglicht uns, unseren Aktionären eine Rekorddividende in Höhe von 5,5 Millionen Euro auszuschütten“, erklärte Hopfner.

Das operative Ergebnis (Ebitda) weist 69,3 Millionen Euro (Vorjahr: 42,3 Millionen Euro) aus, das Eigenkapital der FC Bayern München AG beläuft sich auf 278,3 Millionen Euro (Vorjahr: 268,3 Millionen Euro), „ein im Weltfußball wohl einmaliger Wert“, meinte Hopfner angesichts einer Eigenkapitalquote von 77,5 Prozent. "

- Zitatende - aus: http://www.fcbayern.telekom.de/de/news/news/2012/38161.php


Nun, ja, Zahlen sind, wie das Papier, auf dem sie stehen, geduldig und manchmal wenig aussagekräftig.
Da darf denn auch die Frage erlaubt sein, wie die teuren Transfers von Martinez, Shaquiri, Mandzukic, Dante ( ca. 55 Millionen Euro zusammen ) finanziert wurden ( vgl. u.a. bei: http://www.rp-online.de/sport/fussball/bundesliga/bundesliga-2012-13-alle-transfers-1.2879603#,) ohne sich zu verschulden?

Hinzu kommt der Blitztransfers von Mario Götze mit 37 Millionen Euro  (http://www.kicker.de/news/fussball/chleague/startseite/586623/artikel_klopp_goetze-wechsel-war-wie-ein-herzinfa )


Auch in der Vergangenheit schlug der FC Bayern München auf dem Transfersmarkt ordentlich zu:

- Ribery kostete 22 Millionen Ablöse
- Luca Toni war noch teurer 28,5 Millionen Ablöse
- Robben schoss bis zum Transfers von Götze und Martinez mit 30,5 Millionen ( 500.000 Euro waren an den Ausbildungsverein FC Groningen noch zusätzlich zu zahlen ) den Vogel ab.    
Auch Neuer, Alcantara ( 22 Millionen ), van Buyten waren zuvor nicht gerade ein Schnäppchen.

So lässt sich die Frage nach dem " Woher nehmen, wenn nicht stehlen? ) von der Bazi - Lobhudel - Sippe und den eigenen Anhängern gleich selbst beantworten. Von dem Festgeldkonto! Fragt sich nur, wo dieses gewesen sein soll?

Ein Schelm, der dabei Gutes denkt?

Indes macht sich das Netz nicht nur über den Ulrich H., den FC Bayern und dessen Zukunft ernsthafte Gedanken, sondern auch über den sündhaft teuren Kader, denn für den Mindestlohn  von 8,50 Euro ( hier im Osten 7,50 Euro ) werden Robbery und Konsorten nicht einmal einen Wimpernschlag tätigen oder den Großen Onkel bewegen ( Spielergehälter noch vor einigen Jahren lt. Bilanzsumme 84 Millionen Euro ).


Da kam doch ein Schlaumeier auf folgenden Gedanken:
http://mutti-der-libero.de/boese-transfer-panne-fc-bayern-verkauft-aus-versehen-komplette


Da aber die Medienmeute und die Nachrichtenmafia mittlerweile durch die massive Einflussnahme des FC Bayern München  - auch auf die öffentlich - rechtlichen Sendeanstalten - voreingenommen ist und negative Berichterstattung unerwünscht unisono als verpönt gilt oder sogar ganz ausgeblendet wird, hinterfragen die Damen und Herren aus dem journalistischen Berufsumfeld erst gar nicht derartige Widersprüche. So bleibt denn zu konstatieren:
Und ich schau´, weil es so schön ist, auf das Festgeldkonto des Uli Hoeneß.

In diesem Sinne mit " Campino " und den " Toten Hosen " in das Jahr 2014:


     

Kommentare

Octapolis hat gesagt…
das wird wohl auf einen deal hinauslaufen und der gute mann wird bis zum ableben in der führungsriege des fcb verweilen. so sicher, wie der nächste auswärtssieg. ;o)

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