Und ewig betrügen die Hacker.


Pünktlich zum Ehrentag flog eine Mail in meinen weiteren Kasten bei " freenet. de ". Nun, dieser Internet - Dienstleistungsanbieter ist nicht gerade dafür bekannt, dass er Seriosität versprüht. Ob es die dämlichen Nachrichten sind, die in reißerischer Aufmachung präsentiert werden, die Foren, deren Nutzer oft das Niveau einer 2. Grundschulklasse kaum erreichen oder die ständigen technischen Pannen, weil sich wieder einmal Hacker oder andere Internet-Zombies eingeklinkt haben. " freenet. de " ist für viele Überraschungen gut.

Einem Spassvogel aus dem Genre der Möchte - gern - Millionäre gelang es denn auch leicht und locker sich in meinen E-Mail - Account einzuschleichen, um hier folgende Nachricht als Brüller des Monats Juli 2013 ( mindestens ) zum Abschuss frei zu geben: 


" Verehrter Kunde,

wir wurden heute am 01.07.2013 vom Unternehmen Pearl Online Store GmbH beauftragt Ihre gesetzlichen Rechte in
Ihrem Fall zu schützen. 

Sie erhalten diese Mahnung als letzte Chance Ihre ausstehende Rechnung zu begleichen. Danach wird ohne weitere
Mahnung ein Gerichtsverfahren gegen Sie angestrebt. 

Mit dem abgeschlossenem Vertrag vom 22.06.2013 haben Sie sich vertraglich verpflichtet die Summe in Höhe
von 598,00 Euro an Pearl Online Store GmbH zu überweisen. Der Versand erfolgte an die angegebene Adresse
und ist nachweisbar. 

Die Leistungen unserer Tätigkeit und die gesetzlichen Mahnkosten: 
39,00 Euro (Pauschale nach § 5 Abs. 1 und 2)
13,00 Euro (Leistungen nach 3368)

Dieser Verpflichtung sind Sie bis jetzt nicht nachgekommen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet die Kosten
unserer Inanspruchnahme im vollen Umfang zu bezahlen. 

Wir verpflichten Sie, den ausstehenden Rechnungsbetrag in Höhe von von 784,15 Euro so bald als
möglich auf das Bankkonto von Pearl Online Store GmbH zu bezahlen. 

Die Bankdaten und die Lieferdaten Ihrer Bestellung sind im Anhang. Für den Eingang des Betrags geben wir
Ihnen eine gesetzliche Zeitfrist bis zum 05.07.2013. 

Mit besten Grüßen 
Lana Schumacher Rechtsanwalt "

- Zitatende -

Tja, die Juristerei ist auch im Zeitalter der Globalisierung nicht einfacher geworden. Das muss auch die hier benannte, die werte Frau Kollegin " Lana Schumacher " zweifelsohne konstatieren.  Und so lässt sich dieses Fake nicht lumpen, um aus dem großen Topf der Phantasie sowie unter Umsetzung des Lehrbuchs " Legasthenie für Juristen ", begriffliche Ungetüme und kreative Wortschöpfungen herbei zu rufen, damit das Bankkonto gefüllt werde.
 
Was um alles in der Welt der Schwarzkittel, ein Auftrag zum Schutz der gesetzlichen Rechte sein soll, vermag ich selbst 25 1/2 Jahre nach dem Ablegen der beiden Juristischen Staatsexamina nicht zu erklären. Sollte hier eine " Einser " - Juristin das BGB als Märchenbuch vorgelesen bekommen haben?

Auch die " letzte Chance ", ein angedrohtes Gerichtsverfahren durch fleissige Zahlung zu vermeiden, ist mir völlig unbekannt. Die letzte Instanz ist mir ein Begriff. So nennt sich u.a. auch eine Kneipe in Lingen / Ems. Dort habe ich vor vielen Jahren nach einem Knastbesuch einen Kaffee geschlürft. 

Auch mit der geschliffenen Formulierung hapert es bei der Frau Kollegin gewaltig. So steht in der Mail geschrieben:
 
"Mit dem abgeschlossenem Vertrag vom 22.06.2013 haben Sie sich vertraglich verpflichtet die Summe in Höhe von 598,00 Euro an Pearl Online Store GmbH zu überweisen. Der Versand erfolgte an die angegebene Adresse und ist nachweisbar. "

Auweia, da ist das Schreibprogramm Amok gelaufen. So drückt sich keine, der mir bekannten Gebühren - Hyänen aus.
Für was ich verpflichtet werden soll, 784, 13 Euronen zu löhnen, vermag ich nicht zu sagen, denn den Anhang zur Mail werde ich nicht öffnen. Wer garantiert mir, dass dort nicht ein CSI - Spionageprogramm installiert ist?

Was um Himmels Willen eine " gesetzliche Zeitfrist " sein könnte, fiel mir auch beim 3. Glas kühler Apfelschorle aus dem Nach - Geburtstagsbestand nicht ein.
Mag sein, dass sich jene Klippschüler in den Regierungsetagen des Merkel - Leutheusser - Schnarrenberger - Refugiums beim Ausformulieren der vielen neuen Gesetzestexte ordentlich die Kante gegeben haben und Zeit, Frist sowie Gesetz mit Gin, Rum sowie Whisky verwechselt haben.

Und weil diese Mail bei mir wahre Lachkrämpfe hervor rief, wollte ich sie einfach ein wenig kommentieren. Ich, der werte Kunde, mit Lieferschulden bei der " Pearl Online Store GmbH ".
Den Anhang öffne ich auch nicht. Ich bin doch nicht blöd, wenn ich mich nicht irre, hi,hi,hi!

http://www.seitcheck.de/pearl-gmbh-inkasso-anwaltschaft/3331

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