Im Namen der Pressefreiheit.


Nun soll er also beginnen, der größte Strafprozess der Nachkriegsgeschichte, das NSU - Verfahren in München. Was hat es im Vorfeld nicht alles an Bedenken, Forderungen und Meinungen gegeben, die öffentlich heraus posaunt wurden? Jeder Schreiberling, der nur im Entferntesten einen Gedanken an oder über dieses Strafverfahren zu Papier bringen konnte, tat dieses. Die Namen Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt geisterten beinahe stündlich durch den Nachrichten - Dschungel. Wie Vampire saugten sie das Blut der Opfer, der Millionen Rezipienten aus. Das " Terror - Trio ", die " Zwickauer Terror - Zelle ", der " mörderische Abschaum " unserer Gesellschaft, so bezeichneten die Medien jene drei mutmaßlichen Verbrecher, die sich zu Vollstreckern einer Zeiterscheinung empor heben ließen und jene rassistischen Gedanken in die Tat umsetzten, die in mehr als 40 % aller Biedermichel in diesem, unserem Lande latent vorhanden sind.

Jetzt soll der aus dem Trio verbliebenen Beate Zschäpe der Strafprozess gemacht werden. Angeklagt wurden zudem auch weitere, der rechtsradikalen Szene zuzuordnende Personen. Ralf W. ist einer hiervon.
Der Hauptangeklagten Zschäpe wird mittäterschaftliche Beteiligung an einer Reihe von Verbrechen zur Last gelegt, die mutmaßlich von den beiden anderen, jedoch verstorbenen Tätern begangenen worden sein sollen. Den weiteren Angeklagten wird Beihilfe sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Der Vorwurf gegen Zschäpe ist nicht ganz ohne, denn nach dem Strafgesetzbuch ( StGB ) gilt der gleiche Strafrahmen für jene Taten, auch wenn diese möglicherweise von Böhnhardt und Mundlos begangen worden sein sollten. Tote kann der Staat im Nachgang nicht anklagen und bestrafen. Wer sich in suizidaler Absicht selbst in die Luft jagt, um eben einem solchen Prozess zu entgehen, verabschiedet sich aus dem Bereich der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuchs.

Zschäpe hat dieses nicht vollbracht. Somit muss sie sich demnächst vor dem Oberlandesgericht in München zur Verantwortung stellen. Der Mammutprozess erregte ein bislang nicht dagewesenes Medieninteresse. So stellten 324 Medien einen sogenannten Akkreditierungsantrag. Das Gericht verloste aber nur 50 feste Plätze, womit namhafte, überregioanle Tageszeitungen, wie " Süddeutsche Zeitung ", " Frankfurter Allgemeine Zeitung ", Die Tageszeitung ", " Frankfurter Rundschau ", " Die Welt " und auch Nachrichtenagenturen, wie " AFP ", " Reuters " oder " AP " eben leer ausgingen.

So kam es, wie es in diesem Fall kommen musste, die Medien jaulten auf, denn einige feste Plätze erhielten vermeintlich unbedeutende Medien. Ein Losverfahren ist eben weder gerecht, noch ungerecht. Es ist ein Lotteriespiel, wie die beliebten " Lotto " oder " Toto " - Glücksspiele, wie das gekaufte Los auf der Kirmes auch. Wobei hier mit dem zunehmenden Kauf von Losen, die Chancen auf den Hauptgewinn eben nur 1: X stehen, während sie hier ungleich günstiger lagen, nämlich 50 zu 324.

Nach der Ohrfeige durch das Bundesverfassungsgericht haben sich die OLG - Richter nicht lumpen lassen und ließen losen. Immerhin besser, als das zuvor verordnete Eingangsverfahren, bei dem die ausländischen Medien erst gar nicht zum Zuge kamen.

Und weil auf die Urteilsfindung mit Sicherheit nicht einfacher wird, dürfen sich die Glücklichen aus der Medienmeute auf einige Vielzahl von geruhsamer Vormittage einrichten, in denen endlos, quälend und beinahe zum Einschlafen, der Vorsitzende Richter des Strafsenats den Aktenberg beackert, die Befragungen der Zeugen, Sachverständigen und zuvor der Angeklagten, sofern sie sich einlassen wollen, vornehmen muss.
Na, denn: Schlaft gut im Namen der Pressfreiheit!


Kommentare

til_o. hat gesagt…
Statt der Tombola wäre mir eine Videoübertragung lieber gewesen, aber wenn das Gericht darin einen Verfahrensfehler sieht, dann ist das wohl so. Nichts wäre peinlicher, als wenn das Verfahren wegen eines solchen neu aufgerollt werden müßte. Die ganze Aufregung darüber verstehe ich allerdings nicht ganz. Was ist zu erwarten? Frau Zschäpe wird die Klappe halten. Ihr Strafmaß dürfte schon klar sein. Über die unrühmliche Rolle der Ermittlungsbehörden dürfte es auch nichts neues geben. Das ist ja nicht Gegenstand des Verfahrens. Und die Frage, warum es in diesem Land überhaupt so weit kommen konnte, wird mit Sicherheit nicht vernünftig ausgewertet. Was bleibt, ist aus dem Ruder laufende, wilde Berichterstattung, fernab jeder Objektivität. Wetten das?

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