King Kong Kahn, der vorauseilende Lichtreflex und der Grundsatz, dass vor dem Gesetz nicht alle gleich sein dürfen.




Aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes kann entnommen werden:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


Gilt dieses aber auch für den Bürger, der sich vor der Justiz zu verantworten hat? Radio Eriwan würde antworten: " Im Prinzip ja. "

Aber von der Regel gibt es auch Ausnahmen. Eine solche durfte der ehemalige Torwart des FC Bayern und Nationalkeeper Oliver Kahn für sich reklamieren.  Er ist am Nachmittag des 21. Oktober 2009 mit seinem getunten weißen AMG-Mercedes mit 650 Pferdestärken auf der Autobahn A 8 mit 163 km/h geblitzt worden. Da hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h vorgeschrieben ist, musste Kahn, der  in Richtung München unterwegs war, sich mit einem Bußgeldverfahren auseinander setzen. Und er oder besser sein Verteidiger zogen sich bravourös aus der Affäre. Als eine wahre Überraschung in dem Verfahren entpuppte sich ein Gutachten, dass Kahn selbst in Auftrag gab. Der Sachverständige behauptete dort:

Durch die vorauseilenden Reflexe, die durch die auf das weiße Fahrzeug abprallenden Sonnenstrahlen enstanden seien, habe die  Radarmessung bereits 1,5 Meter vor der entsprechenden Linie begonnen. „Die Messung kann richtig gewesen sein oder auch nicht“, wurde dem Amtsrichter erklärt. Auch der vom Gericht beauftragte Sachverständige, Professor Jochen Buck, sprach von „einem noch nie vorgekommenen Sonderfall“.

Interessant! Wie schnell sich doch das Krähenprinzip vor Gericht verselbständigt, wenn ein gut betuchter Prominenter nur die Geldbörse zückt. So phrasierte der von dem Amtsgericht Traunstein bestellte Sachverständige weiter: „Ich war selbst überrascht, dass ich zum gleichen Ergebnis kam wie der Privatgutachter.“ Die Messung stimme wahrscheinlich, er könne aber nicht sagen, dass die Geschwindigkeit korrekt generiert worden sei.

Die tatsächlich anwesende Staatsanwältin ( in mehr als 90 % der Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten fehlt ein Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, weil diese wichtigere Verfahren zu bearbeiten hat ) beantragte dennoch das bereits im Bescheid verhängte Bußgeld von 650 € plus drei Monate Fahrverbot. Wegen zu unpräziser Feststellungen forderte der Verteidiger Freispruch. Dem folgte das Amtsgericht. Für eine Verurteilung bedürfe es einer konkreten Ge­schwindigkeit oder Mindestgeschwindigkeit.

Das ist zwar sachlich richtig. Doch Kahn konnte eine solche konkrete Geschwindigkeit nachgewiesen werden, denn das Märchen von der vorauseilenden Reflexion seines Raser-Gefährts kann selbst im Bereich des vorauseilenden Gehorsams der Bazi-Justiz gegenüber Prominenten, CSU-Politikern und sonstigen Hochwohlgeborenen keinen Bestand haben. So hob denn auch das Oberlandesgericht München Mitte März, auf die eingelegte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hin, den Freispruch des Amtsgerichts Traunstein auf und verwies den Fall hierhin zurück.
Der großmäulige ZDF-Fußballexperte, einstige FC Bayern - Torhüter und P1 - Besucher muss immer noch um seine Fahrerlaubnis bangen. So ist´s Recht!


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