" Du, Fiede, wat meenst? Op da boven eener woohnt? " oder: Wenn der Nachbar den Amtsschimmel wiehern lässt.



Das Leben auf diesem Planeten könnte doch so einfach sein. Wären alle Menschen Brüder ( Textauszug aus Beethoven´s Neunter Symphonie oder bekannter als " Europahymne " ), die Gier, die Missgunst und der Neid existieren nicht mehr und das Geld als Zahlungsmittel würde abgeschafft, dann,ja, dann hätte es die Menschheit erheblich leichter, mit sich selbst umzugehen.

Leider ist der Mensch in dieser Hinsicht keine lernfähige Einheit und infolge dessen erschwert er sich das eigene Leben mit unsinnigen Aktionen, die ihn in der Quintessenz eigentlich nicht weiter bringen.

Zu der Spezies der auf diesem Sektor sehr umtriebigen Zeitgenossen zählt der Nachbar. Oft kann dieser nicht ausgesucht werden, weil er entweder bereits vor dem eigenen Einzug vorhanden ist, manchmal wechselt dieser aber auch und die Situation verschlimmbessert sich zusehends. Der Nachbar kann aber auch nur unmittelbarer Einblick in und Einfluss auf  das eigene Dasein nehmen, dann nämlich, wenn er in einem überschaubaren Umfeld lebt.

Kleinere Orte, Dörfer oder Kleinstädte sind dazu prädestiniert, dem Nachbarn oder Mitmenschen im eigenen Mini-Kosmos genügend Möglichkeiten zum Ausleben des jeweils indviduellen und graduell unterschiedlichen Frustes zu vermitteln.

Da wird der berühmt berüchtigte Sozialneid hoch gekocht, da wird die Aversion gegen das bessere Wohnkonzept offen ausgelebt oder die erfolgreicheren familiären Bedingungen bieten genügend Anlass, um mit Sticheleien und sonstigen Handlungen, gegen eben diesen Nachbarn zu Felde zu ziehen.

Ein exponierter Sektor zum Ausleben diverser Bösartigkeiten bietet das Baurecht. Es ist nicht nur hoch kompliziert, sondern auch eine Allzweckswaffe, um eine gehässige Breitseite auf den erfolgreicheren Nachbar abzufeuern. Wenn diese dann tatsächlich trifft, kann es oft für den so Betroffenen teuer werden. Da werden dann schnell mehrere tausend Euro fällig, wenn es um Bauprozesse vor den Verwaltungsgerichten geht.

Manchmal liegt es aber auch an den zuständigen Behörden, die nolens volens den Amtsschimmel wiehern lassen und die Bauvorschriften nach eigenem - oft nicht pflichtgemäßen - Ermessen auslegen.

Da hat doch ein treu sorgender Familienvater seinem Sprössling das großzügig anlegte Spielhaus gebaut und soll es nun wieder beseitigen, weil es angeblich als Bauwerk , den Status eines genehmigpflichtigen Gebäudes erfüllt. Nun, ja, da fragt sich der Außenstehende, ob dieses Aufbau nun tatsächlich einem Gebäude entspricht? Wer in Sachsen ein solches Schmuckstück errichten möchte, sollte tunlichst darauf achten, dass die Grundfläche die magischen Zahl von 10 m²  nicht überschreitet - sonst gibt´s Ärjer und es wird teuer.

Der durch das Meer an Freiheit im eigenen Umfeld gewohnte Norddeutsche stellt dennoch die Frage:

  



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