Die angeblichen Rechtsradikalen und ihr rechtsfreier Raum im Osten.


                                                                               (c)L.E.rewi-sor


Wir befinden uns im Jahr 2007 nach christlicher Zeitrechnung. Wir schreiben den 19. August diese Jahres. Wir befinden uns in Sachsen. Genauer gesagt in Mügeln. Mügeln ist ein Ort der zur Stadt Heidenau gehört. Hier leben etwa 17.000 Einwohner, die sich auf die Orte Großsedlitz, Kleinsedlitz, Wölkau, Gommern, Mügeln und Heidenau verteilen. Es ging zu DDR - Zeiten, wie auch heute noch, vertraut und beschaulich zu. Jeder kennt eben noch Jeden. Der Bauer den Wirt, der den Bürgermeister und dieser unzählige seiner Bewohner, weil auch Wähler. Es läuft in geordneten Bahnen, das Leben in Mügeln, in Heidenau, so wie es auch in ungezählten Gemeinden, Orten und Dörfern in der gesamten Republik, in Europa, auf der Welt zu geht.

Die Arbeitslosigkeit nach dem Umbruch, der Wende, dem Zusammenbruch der DDR. Die Verabschiedung aus den Gefilden des real existierenden Sozialismus hat sie erst hervor gebracht, ist sehr hoch. Die Älteren sind 18 Jahre danach auch alt geworden und zum Teil auch seit 18 Jahren ohne Job. Die Jüngeren sind längst weg gezogen und zum Teil auch ohne Job. Die Dagebliebenen sind zum Teil ebenfalls ohne Job und dazu noch rechtsradikal.
Sie formieren sich zu neo-faschistischen Gruppen, deren Namen, deren Ziele und deren Aktionen genau so von einem extremen intellektuellen Tiefgang rühren, wir die Mitglieder ihn für sich selbst auch reklamieren können.

So lässt sich denn jene, durchaus immer überschaubare Gruppe der Auserwählten, die die Fahne noch hoch hält, weil nicht weggezogen, schnell dazu verleiten, in ein Gebräu von Halbinformationen, dem gesunden Menschenverstand und der Tradition, jenen Cocktail zu servieren, der für die acht Inder in dem Nest Mügeln zur Lehrstunde über die angeblich großzügige deutsche Gesellschaft wird.



Es begann wohl so, wie derartige " Feste " immer beginnen. Für die Kinder mal hier ein Karussell, mal dort eine Hüpfburg. Es flaniert die Prominenz im Ort umher. Bis zum Abend bleibt die Veranstaltung friedlich. Es wird geschlemmt, getrunken, gelacht und gegrüßt - so wie es der anständige Deutsche zu einem anständigen Fest für anständige Mitbürger eben tut. Als die Familien und die Kinder längst wieder zu Hause sind, den Tag an der Glotze oder auf der Terrasse ausklingen lassen, die Kinder bereits eingeschlummert waren, eskaliert in dem Festzelt das Kampfsaufen bei dröhnender Musik und Raucheinlage. Einige der anwesenden indischen Bürger hatten es gewagt mit einer deutschen Servierhilfskraft zu tanzen. Es kommt zu Pöbeleien, Rangeleien, bis die Gruppe Inder aus dem Festzelt flieht und sofort in einer Wolke von Pfefferspray eingehüllt wird. Die Fäuste fliegen und sofort wird einer der beteiligten Inder mit einem Bierglas nieder gestreckt. Die Gruppe seiner Landsleute nimmt Reisaus. Sie flieht in eine nahe gelegene de Pizzeria, die von einem der Inder betrieben wird. Die Männer schließen sich ein, da sie von etwa 50 Leuten unter dem Johlen, Brüllen und dem Beifall der Passanten verfolgt worden sind. Es werden Parolen, wie " Deutschland, den Deutschen! Ausländer raus!" gebrüllt. Auch " Sieg - Heil "-Rufe ertönen.

Obwohl sie bereits in der Gastronomieeinrichtung geflohen waren, ließ der tobende Mob nicht locker. Die Glastür wird eingeworfen. Auch durch den Hintereingang versuchen die aufgebrachten Männer, in die Räume zu gelangen. Erst als die Polizei mit etwa 70 Einsatzkräften erscheint, beruhigt sich die Lage. Einige der Männer greifen auch die Polizisten an. Der Pöbel verletzt zwei von ihnen so schwer, dass diese in einem Krankenhaus verarztet werden müssen.

Nach und nach beruhigt sich die Situation. Die Mehrzahl der Beteiligten gehen nach hause, die indischen Männer werden in einem Krankenhaus behandelt und bei der Polizei einvernommen.

Die aggressive Stimmung legt sich - allerdings nur in Mügeln.

Einen Tag danach berichten die Medien über den Vorfall. Zunächst nur verallgemeinernd, dann tendenziös. Der böse Osten, die nicht vorhandene Zivilgesellschaft wird ins Visier genommen. Ein rassistischer, nationalsozialistischer und politisch motivierter Angriff wird nicht mehr ausgeschlossen. Die Ergebnisse in Mügeln erhalten ihre Eigendynamik. Schnell hat die Medienmeute ein veritables Thema gefunden, um sich über die grundsätzlichen Divergenzen in West/Ost aus zu lassen.

Das war vor beinahe 4 Jahren.

Inzwischen ist Mügeln längst vergessen. Auch andere angeblich rechtsextreme Übergriffe haben keinen Erinnerungswert mehr, als das sie von der Medienmeute wieder aufgegriffen werden müssen.
Dabei ist deren Zahl in Sachsen stetig gestiegen:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,457997,00.html

11.252 waren es bis Ende November 2006;

http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/news/meldungen/verfassungsschutzbericht-zaehlt-rekorwert-rechtsmotivierter-straftaten-2008/

20.500 waren es 2008 bundesweit; davon mehr als 2400 in Sachsen;

http://www.freak-search.com/de/thread/408852/mehr_rechtsextreme_straftaten_in_sachsen_leipzig_mit_den_meisten_gewaltdelikten

Neben diesen Zahlen, die zwar in den Folgejahren zurück gingen, waren für die CDU/SPD und nunmehr die CDU/FDP-Regierungen besonders die Aufmärsche der Neo-Faschisten, wie zum Beispiel an den Jahrestag der Bombardierung durch Alliierte Flugzeuge oder aber auch die öffentlichen Veranstaltungen in den Jahren zuvor, bei denen die Rechtsradikalen einfach nur Präsenz zeigen wollen, wurden regelmäßig als Provokation bewertet und führten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei und - oft linken - Gegendemonstranten.

http://www.tagesschau.de/inland/neonazis120.html

Das Ziel der Neofaschisten ist klar: Sie wollen den Staat und seine Vertreter heraus fordern, sie wollen provozieren und sie wollen Chaos anrichten.
Auf eben jene Provokationen sind nun die Tigerenten-Regierenden in Dresden herein gefallen. Sie prügelten noch zum Ende des letzten Jahres ein Sächsisches Versammlungsgesetz durch den Landtag, das dann mit Hilfe ihrer schwarz-gelben Parlamentsmehrheit verabschiedet wurde.
Dieses liest sich so:

                       
                                       §3


(1) Es ist verboten, öffentlich oder in einer Ver-
sammlung Uniformen, Uniformteile oder gleicharti-
ge Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsa-
men politischen Gesinnung zu tragen.
 
(2) Jugendverbänden, die sich vorwiegend der
Jugendpflege widmen, ist auf Antrag für ihre Mit-
glieder eine Ausnahmegenehmigung von dem
Verbot des Absatzes 1 zu erteilen. Zuständig ist
bei Jugendverbänden, deren erkennbare Organi-
sation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines
Landes hinaus erstreckt, der Bundesminister des
Innern, sonst die oberste Landesbehörde. Die
Entscheidung des Bundesministers des Innern ist
im Bundesanzeiger und im Gemeinsamen Ministerialblatt,
die der obersten Landesbehörden in ihren
amtlichen Mitteilungsblättern bekanntzumachen.


Und weiter heißt es dort:

                                                            § 15   

(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder
   von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der
   Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei
   Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Eine
   Gefährdung im Sinne von Satz 1 ist insbesondere zu besorgen, wenn in der
   Vergangenheit vergleichbare Versammlungen oder Aufzüge zu einer solchen
   Gefährdung oder Störung geführt haben und
   1.       diese einen konkreten Bezug zu der Versammlung oder dem Aufzug
            aufweisen oder
            besondere tatsächliche Umstände die Annahme rechtfertigen, dass     die 
   2.
            Versammlung oder der Aufzug in gleicher Weise zu einer Gefährdung führen
            wird.
(2) Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von
bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn
1.       die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort von historisch
         herausragender Bedeutung stattfindet, der an
         a)       Menschen, die unter der nationalsozialistischen oder der
                  kommunistischen Gewaltherrschaft Opfer menschenunwürdiger
                  Behandlung waren,
         b)       Menschen, die Widerstand gegen die nationalsozialistische oder
                  kommunistische Gewaltherrschaft geleistet haben, oder
         c)       die Opfer eines Krieges
         erinnert und
2.       nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren
         Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug
         die Würde von Personen im Sinne der Nummer 1 beeinträchtigt wird. Dies ist
         insbesondere der Fall, wenn die Versammlung oder der Aufzug
         a)       die Gewaltherrschaft, das durch sie begangene Unrecht oder die
                  Verantwortung des nationalsozialistischen Regimes für den Zweiten
                  Weltkrieg und dessen Folgen leugnet, verharmlost oder gegen die
                  Verantwortung anderer aufrechnet,
         b)       Organe oder Vertreter der nationalsozialistischen oder
                  kommunistischen Gewaltherrschaft als vorbildlich oder ehrenhaft
                  darstellt oder
         c)       gegen Aussöhnung oder Verständigung zwischen den Völkern
                  auftritt.
Das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, die Frauenkirche mit dem Neumarkt in
Dresden sowie am 13. und 14. Februar darüber hinaus auch die nördliche Altstadt und
die südliche innere Neustadt in Dresden sind Orte nach Satz 1 Nr. 1. Ihre Abgrenzung
ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz.
(3) Die zuständige Behörde kann eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen,
wenn die Versammlung oder der Aufzug nicht angemeldet ist, wenn von den
Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird oder
wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach Absatz 1 oder 2 gegeben sind.
(4) Verbotene Versammlungen und Aufzüge sind aufzulösen.“
nicht angemeldet sind, wenn von den Angaben der
Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird oder wenn die Voraussetzungen
zu einem Verbot nach Absatz 1 oder 2 gegeben
sind.
   (4) Eine verbotene Veranstaltung ist aufzulösen.

Dagegen haben die Oppositionsparteien im Sächsischen Landtag bei dem Landesverfassungsgericht geklagt. Sie monierten hier nicht nur inhaltliche Verstöße gegen einschlägige Grundrechte, sondern auch den gesamten Ablauf im Gesetzgebungsverfahren.
Am 19. 04. 2011 kippte nun der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig das schwarz-gelbe Gesetz. Es rügte eklatante Verfahrensverstöße, womit nur die formale Seite dieses Gesetzes geprüft worden war. Inhaltlich haben die Richter eben keine Entscheidung zur gerügten Verfassungwidrigkeit getroffen.
Aber selbst dieses Urteil reicht aus, um den Pfusch jener Gesetzgebung zu erkennen. Die CDU-FDP-Juristen sind Trottel; und zwar hoch bezahlte. Wer einen derartigen Mist verzapft, sollte sich fragen lassen, ob er das Juristische Staatsexamen in der Klippschule gemacht hat.

Es zeigt sich aber erneut eindeutig, welche schwarzen Seilschaften hier vorhanden sind, die eben diese Pfuscher in Ämter katapultieren, wo sie aufgrund ihrer nur beschränkten Fähigkeiten gar nicht hinein gehören.

So verbleibt eine fader Beigeschmack, ob des verabschiedeten Versammlungsgesetzes, dass in die richtige Richtung zielt, jedoch handwerklich nicht brauchbar war.
Möglicherweise ein erneuter Aufhänger für die Medienmeute dem Osten zu unterstellen, dass die dortigen Behörden und Regierungen nicht fähig sind, den braunen Pack Einhalt zu gebieten.

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