Mehr Brutto als Netto.

 
 Logo Finanzverwaltungen der Länder
   



 Dass die Freie Demokratische Partei Deutschlands - kurz: FDP - längst zu einer Lobbyisten-Vereinigung und zum Sprachrohr der vermeintlich Besserverdienenden verkommen ist, dürfte auch dem letzten Hanswurst in der bayrischen Provinz, der uckermärkischen Pampa oder des grasgrünen Ebene in Schleswig-Holstein bekannt sein. Die eitlen Selbstdarsteller um den selbst ernannten " Mister Eighteen Percent ", den Herrn Dr. jur. Guido Westerwelle, der als Generalerbe des abgestürzten Trommlers und großen Staatsmanns Möllemann, so manchen Lapsus seit seiner Amtszeit begangen hat, gehen nun in die steuerrechtliche Offensive.
Da wird - ex tunc - der Arbeitnehmerfreibetrag nach dem Einkommensteuergesetz um sage und schreibe 80,-- € von derzeit 920,-- € auf 1.000,-- €.

Wem nützt das?

Diese existenzielle Frage kann nur dann beantwortet werden,wenn geklärt ist,was der Arbeitnehmerpauschbetrag für den geschröpften Arbeitnehmer eigentlich bedeutet.
Nach § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) wird von dem steuerpflichtigen Bruttoeinnahmen aus nicht selbständiger Arbeit ein Betrag von 920,--(1.000,--) € an arbeitsbedingten Aufwendungen je Jahr vorab berücksichtigt und deshalb von den Einkünften hieraus abgezogen. Wer höhere Aufwendungen hat, muss diese nachweisen und nach §9a EStG geltend machen.

Nun,das bundesdeutsche Steuerrecht ist sehr kompliziert. Da gibt es neben den Gesetzen, Durchführungsverordnungen und Richtlinien, Runderlasse und Berge weise Rechtsprechung der Finanzgerichte. Wer hier den Durchblick erhalten möchte,muss vom Fach sein.

So quälen sich denn Jahr für Jahr viele Millionen mit der so ungeliebten Steuererklärung herum. Was zu Beginn des Neuen Jahres über die Internetportale des Bundesfinanzministeriums, der Landesministerien oder der vielen Finanzämter über eine pdf-Datei herunter geladen werden kann, nämlich die Vordrucke zu der jeweiligen Einkommensteuererklärung, verursacht bei ungezählten Steuerpflichtigen ein erhebliches Maß an Frustration.
Da müssen Fragen beantwortet, Zahlen eingetragen und Belege beigefügt werden.
Von wegen on-line über das eher unkomplizierte "ELSTER"-Programm!
Wer vom Vater Staat Knete zurück bekommen möchte, hat soll - bitte schön - auch dafür arbeiten.
Somit: " Ran an die Buletten!" und fleißig Fragen beantwortet,Beleg sortiert und Aufwendungen errechnet.

Wenn dann nach mindestens 3 Monaten die - meist unter bezahlte - Sachbearbeiterin des Finanzamtes das Ergebnis ihre eigenen Verrenkungen als  Steuerbescheid versendet, kann dieses durchaus zu einem Erstattungsbetrag führen. Ein wohl tuender, warmer Regen für das trockene Konto.

Und , um das grandiose Steuerentlastungsgesetz 2011 erneut aufzugreifen, die sensationelle Entlastung beträgt 3 ,-- € pro Monat, was - nach Adam Riese - 36  Euronen im Jahr ausmacht.
Junge, das muss gefeiert werden. Da kann der geschröpfte Arbeitnehmer so richtig in die Vollen gehen und sich - im Gleichschritt mit dem propagierten " XXL "-Aufschwung - die Einkaufstaschen prall füllen. Allerdings nur mit Stroh,denn dass lässt sich - genau wie die edelmütig Steuerentlastung - so zusammen drücken, dass noch genug Platz in der Tasche verbleibt.
Fragt sich nur für wen?

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

" Eine Seefahrt, die ist lustig. " - nur nicht in den 60er Jahren zum AOK - Erholungsheim auf Norderney.

" Oh Adele, oh Alele, ah teri tiki tomba, ah massa massa massa, oh balue balua balue. " und die Kotzfahrt nach Wangerooge.

Was ist eigentlich aus dem Gilb geworden?