Jörg, der eingesperrte Wetterfrosch - Teil II.


Es ist doch recht still geworden um den Herren mit dem Kraut und Rübenbart, den Kartoffelsack - Anzügen und der halb intellektuellen Spät-60er-Frisur. Herr Jörg Kachelmann schlug nach seiner Inhaftierung wild um sich und versucht immer noch der geifernden Regenbogenpresse, der Fakten verbiegenden Krawalltruppe rund um das Springer-Imperium und den voyeuristischen Gelüsten der Internet-Hobby-Schreiberlingen den Mund zu verbieten. Damit hat er den seine vermeintlichen Rechte als Privatperson wahrnehmenden Herren Kollegen wohl ein Mandat auf Lebenszeit erteilt.

Diese bemühen sich redlich, die vor gut 7 Wochen, nämlich am 20. März 2010 gelegte mediale Bombe mittels allerlei juristischer Tricks und Kniffe zu entschärfen. Hierbei müssen sie an zwei Fronten kämpfen. Die dritte Kampfstätte bleibt ihnen selbstverständlich erspart, denn die Gebühren, das Honorar und die anfallenden sonstigen Kosten kann der Millionär Jörg leicht, locker, flockig aus der Portokasse zahlen. Auch unter der Annahme, dass die Gefahr bestehen könnte, wonach ein voller Bauch nicht gerne denkt, dürfte Kachelmann sich in durchaus fachlich kompetente Anwaltsklauen begeben haben.
Während der Strafrechtler Reinhard Birkenstock versucht, mittels des StPO-Konstituts der mündlichen Haftprüfung seinen Mandaten vor weiteren Unbill zu bewahren, kämpft der Medienrechtler Ralf Höcker gegen die wilde Meute der Raubtiere, die sich um den Käfig der JVA Mannheim herum in Lauerstellung befinden.

Von den Hyänen, Schakalen und Kojoten aus der Zunft der medialen Leichenfledderer muss der weiterhin Eingeknastete mit der gesamten Palette übler Tricks rechnen, die hier angewandt werden, um an einen Beutebrocken heran zu kommen.Da wird schon Mal im Schlamm der Vergangenheit herum gewühlt, da kommt schon Mal das Intimste an das Licht der Öffentlichkeit oder da erlangen schon Mal Belanglosigkeiten mittels journalistischer Aufhübschung den Rang eines Aufmachers. Nach der Inhaftierung wird die Mediensau Jörg, der Wetterfrosch aus der Schweiz, durch das geifernde Dorf der Ahnungslosen getrieben. Der damit verbundene Lockruf des Geldes treibt indes so manchen Schmierfinken, Rabulistiker und notorischen Lügner aus der Lauerstellung, die dann das erlernte oder nur angelernte Rüstzeug zur fairen Berichterstattung flugs abwerfen und sich rechtlich fragwürdiger bis rechtswidriger Methoden bedienen.
Motto: Geld verdirbt den Charakter!

Da hat der renommierte Berufsvertreter Prof. Dr. Ralf Höcker und seine promovierte Schar von Kolleginnen und Kollegen viel Arbeit, darf dabei viel Ruhm ernten, wenn er gegen die anstürmenden journalistischen Horden kämpft und ihm gebührt auch ein gewisses Quantum an Ehre, weil er zwar das hohe Gut der Meinungs - und Pressefreiheit nicht immer mit dem Knüppel des Persönlichkeitsrechts totschlagen darf, es im Auftrag seines prominenten Mandanten dennoch versucht und dabei nicht nur ein Mal von den Vertretern der Dritten Gewalt gezügelt wird.

Nein, Jörg der Tausendzassa, der TV-Hans-Dampf-in-allen-Gassen, der Frauenschwarm bis Damenkenner, er hat es nicht leicht in jenen Tagen nach seiner Inhaftierung mit dem heimischen Genre der Selbstdarsteller, Profilierungsneurotiker und Monetenjäger. So greift denn der Prof. Höcker bei seinem Jagdeifer nach Recht, Gerechtigkeit und Rehabilitation des Öfteren zur grobschlächtigen Schrotflinte, legt an, schießt zwei Ladungen in den grauen Himmel um Hamburg, Berlin, München sowie Mannheim und trifft. Die Chance, dass er aus den dort kreisenden Schwärmen viele schräge Vögel herunter holt sind hoch. Wie gesagt: Viel Feind viel Ehr'!

Inzwischen stellt sein Kollege aus der kreativen Fraktion der Strafrechtler erneut den Antrag auf mündliche Haftprüfung. Er darf dieses beliebig oft wiederholen, sofern er einen solchen zuvor zurück genommen hat, sofern er nicht doch damit erfolgreich operieren konnte und sofern noch keine 6 Monate seit der Invollzugsetzung des ausgestellten Haftbefehls durch die erfolgte Inhaftierung des Herrn K. vergangen sind. Spätestens am 20. September 2010 ist der Spuk vorbei, dann entscheidet nämlich ein Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe über die Haftfortdauer. Das ist ein langer Zeitraum. Bis dahin wird der Nordwind die von dem isländischen Vulkan Eyafjällajökull die Aschewolken über Gesamteuropa, der Westwind den immer größer werdenden Ölteppich auf die Ostküstenstaaten der USA und der Südwind den Sand aus der Sahara in Richtung Mitteleuropa treiben, ohne das der Jörg darüber berichten darf.

Da regt sich doch glatt der humanistisch orientierte bürgerliche Widerstand gegen die böse Justiz, der seinen Klimax in einer Initiative bei dem Onlinenetzwerk " Facebook " erfährt. Nach heftiger Diskussion über ein Für und Wider unter den Kachelmann-Anhängern wurde sogar eine entsprechende Unterstützung von 500 Befürwortern mit dem Namen " Free Kachelmann " gegründet. Free Willy - Free Kachelmann - Free Sex!

In der mausgrauen Realität des juristischen Alltagsgeschäfts sieht der Fall indes weitaus nüchterner aus. Auch wenn der Justiz oft nach gesagt wird, in vielen Fällen blind zu sein - zumindest auf dem rechten Auge -, so wird ein bekannter Beschuldigter, wie es der Herr K. nun einmal ist, nicht auf blauen Dunst heraus in die Untersuchungshaft verbracht.

Wer sich - wie K.ś Ex-Lebensgefährtin - als vermeintlich Geschädigte dem Spießrutenlaufen einer hochnotpeinlichen Befragung und Untersuchung in einem Fall von sexueller Nötigung unterwirft, der kann hierbei nicht nur selbst das Gesicht verlieren, wenn der Vorwurf aus der Luft gegriffen ist,sondern der lanciert selbst am Rande der Strafbarkeit herum. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist deshalb nicht so zu verstehen, dass dort die Binsenweisheit von Aussage gegen Aussage greift, sondern die Ex-Freundin von K. ist Zeugin. Sie reduziert sich indes selbst zum doloren Werkzeug der Untersuchungsmaschinerie. Neben der Befragung über die intimen Sequenzen der vorgeworfenen strafbaren Handlung, werden auch Tatspuren gesichert. Es wird ein Vaginalabstrich unter medizinischer Aufsicht vorgenommen, es werden Spermaspuren gesichert, der gesamte Körper wird auf Verletzungen hin untersucht. Dieses ist auch im Zeitalter der sexuellen Aufklärung mehr als nur unangenehm.

Erst wenn diese Untersuchungsergebnisse vorliegen, die Verdachtslage ein hinreichend konkretes Bild zu einer strafbewehrten Handlung zeigt, prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls bestellt werden soll. Wird ein solcher gefertigt, so enthält das Schriftstück nicht nur einen ermittelten achverhalt, sondern es führt auch die entsprechenden Beweismittel dazu auf. Dieser Haftbefehlsantrag liegt später dem zuständigen Haftrichter vor. Auch der prüft erneut den Sachverhalt, setzt sich mit den angegebenen Beweismitteln auseinander und hält im Zweifelsfall Rücksprache mit den Ermittlungsbehörden.

Natürlich ist kein Mensch unfehlbar. Staatsanwälte, Richter und Polizisten begehen auch Fehler, dennoch sitzt der Haftrichter in einem solchem Fall, wie ihn der von K. nun einmal darstellt, nicht in einem Elfenbeinturm und sinniert über die Rechtsdogmatik, wobei er die gesellschaftliche Realität außer Acht lässt. Ein Haftbefehl ist eine einschneidende Maßnahme, denn er versagt dem Beschuldigten seine grundrechtlich verbrieften Freiheiten auszuleben und wahrzunehmen. Ein Haftbefehl ist aber keine Allzweckwaffe gegen prominente Beschuldigte, wie den Untersuchungshäftling K., denn er schützt zwar die Allgemeinheit, die Gesellschaft, den Staat davor, dass ein Beschuldigter sich einer möglichen Bestrafung entzieht oder weitere Straftaten begeht,nicht jedoch den Beschuldigten selbst vor der Allgemeinheit und der Gesellschaft, wenn er als absolute Person der Zeitgeschichte, in den Medien ständig erwähnt wird.

K.ś weiterer Spezialist für Medienrecht, der Rechtsanwalt Christian Scherz aus Berlin, hat sich eben in jenen Medien über eine angebliche Vorführung von K. vor und nach dem Haftprüfungstermin mokiert. Auch er sollte wissen, dass das Informationsinteresse der Allgemeinheit in diesem Fall höher zu bewerten wäre als der Persönlichkeitsschutz seines Mandanten. K. hat mit Hilfe der Medien, in den Medien und bei den Medien sein bisheriges Leben bestritten. Er war permanent präsent, wenn es um das Thema Wetter ging, er war in der Gesprächsrund bei dem MDR-"Riverboat " und versuchte sich als Quizleiter in der misslungenen Wiederaufwärmung der Kult-Sendung " Einer wird gewinnen " - wenn er sich selbst nicht zum Pausenclown degradieren möchte, dann sollte er schleunigst das Verfahren verkürzen und eine umfassende Aussage - wir sprechen von einer Einlassung - vorlegen oder machen, denn nur darüber erfolgt für ihn eine Ruhe vor dem Sturm.

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