Die Unwetterwarnung im Leben des Herrn Jörg K.


Nun ist es also amtlich: Gegen den schweizer Staatsbürger, ARD - " Wetterexperten " und derzeitigen Untersuchungshäftling Jörg Kachelmann ist Anklage durch die Staatsanwaltschaft Mannheim erhoben worden.Der Vorwurf lautet auf Verdacht der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Kachelmann, der sich seit dem 20. März 2010 in Untersuchungshaft befindet, bestreitet die Vorwürfe. Das ist sein gutes bundesdeutsches Recht. Wer keinen Dreck am Stecken hat, der muss - so der auch hier noch geltende Grundsatz - nichts befürchten. Jenseits der medialen Vorverurteilung, deren Auswüchse Herr K. mittels beauftragter und garantiert motivierter, weil exzellent bezahlter, Damen und Herren Kollegen aus dem Genre des Medienrechts,zu unterbinden versucht hat,bleibt dem nicht Rechtskundigen ein bunter Strauß an Fragen, Zweifel sowie Gefühlswallungen in jedweder Richtung. Wird hier nicht " Promi-Bashing " betrieben? Ist da nicht ein durch die ausufernde Informationsgesellschaft Großgewordener im Wege des inzestuösen Kannibalismus verspeist worden? Wurde da nicht ein Routinefall als Mediensau hoch stilisiert durch das bundesdeutsche Dorf getrieben?

Diese Anwürfe hat der verantwortliche Dezernent der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mannheim vehement von sich gewiesen. Warum sollte er oder sein Dienstvorgesetzter einen Promineten anders behandeln, als einen Unbekannten? Die Jurisprudenz schwebt nicht im Luft leeren Raum über den Dingen, die auf bundesdeutschem Boden oder von BRD-Bürger begangen, in dem Sanktionsmechanismus der Ermittlungsbehörden mit Ross und Reiter benannt, dann der Dritten Gewalt zum Fraß vorgeworfen,abzuurteilen sind.Nach den hiesigen Regeln sind dabei vor dem Gesetz alle gleich. Wirklich?

Erstaunlich ist schon einmal, dass bereits 2 Monate nach der Inhaftierung des Wetter-Gurus die Anklageschrift gefertigt wurde. Eine Rekordzeit, bedenkt der Insider den üblichen Arbeitsanfall in den Dezernaten der Staatsanwaltschaften von Flensburg bis Memmingen und von Aachen bis Frankfurt/Oder. Das mag daran liegen, dass der Sachverhalt vollständig ermittelt ist. Das kann aber auch daran liegen, dass der jetzt Angeschuldigte einen durchaus prominenten Namen trägt.

Das weitere Verfahren regelt die Strafprozessordnung ( StPO ).Ist nach § 157 StPO Anklage erhoben worden, so wird die Anklageschrift dem zuständigen Gericht übersandt. Das wiederum stellt eine Abschrift dem jetzt Angeschuldigten zu, der die Möglichkeit erhält, sich zu dem Vorwurf / den Vorwürfen zu äußern und Beweismittel zu benennen. Nach Ablauf der gesetzten Frist prüft das Gericht, ob es die Anklage ganz oder teilweise zulässt und beraumt hiernach einen Verhandlungstermin an.Das Prozedere ist seit dem 1. Februar 1877, nämlich des Inkrafttretens der Strafprozessordnung annähernd gleich und wurde nur nach 1933 vorüber gehend außer Kraft gesetzt.

So fragt sich denn der durch die entsprechende Ausbildung juristisch Bewanderte, wie wenig Resthirnmasse bei jenen Protagonisten noch vorhanden sein muss, damit ein im Internet verbreiteter Unsinn, der in der Initiative " free Kachelmann " mündet, auch noch ernsthaft von Dauerfrustrierten unterstützt werden kann. So heißt es in einschlägigen Foren und auf einigen Seiten, so u.a. bei facebook:

" Wir unterstützen Jörg Kachelmann und glauben an seine Unschuld! "

- Zitatende -

Was sich darunter so an intellektuellen Tieffliegern zu dem Fall äußert, zeigt, dass die BRD-Gesellschaft schon längst das Niveau der Puppet-Show verlassen hat und in Richtung Perma-Debilität driftet.
Na, denn, " free Willy-Jörg ",die Unterstützung des einstigen saarländischen Realsozialisten hast du bereits in trockene Tücher gelegt bekommen:

http://www.youtube.com/watch?v=JGuEPIvd-jE

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