Rentensteuer - Einkommensteuer - Rentnerfrust




Gesetz
zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen
Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
(Alterseinkünftegesetz – AltEinkG)





Das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG ) ist eine Institution, die nicht nur Recht spricht, sondern auch für politische Entscheidungen sorgt. So geschehen am 6. März 2002 (BVerfG, 2 BvL 17/99 . Hier hat es entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße und daher verfassungswidrig sei. Das Gericht forderte deshalb den Gesetzgeber auf, spätestens bis zum 1. Januar 2005 die Rentenbesteuerung verfassungskonform neu zu regeln.

Diese verpflichtenden Vorgaben hat der Gesetzgeber inzwischen durch das Alterseinünftegesetz entsprochen. Hiermit werden sämtliche Renteneinkünfte steuerlich erfasst und im sogenannten nachgelagerten Verfahren besteuert.
Das relativ komplizierte Berechnungsschema lässt jedoch sehr schnell erkennen, dass nicht jener Euro, den der Rentenbezieher erhält vom Fiskus besteuert wird. Ein jährliches Altersruhegeld bis 18.500 Euro - bei Verheirateten bis 39.000 Euro - bleibt zunächst steuerfrei. Erst danach greift das Finanzamt zu. Allerdings nur dann, wenn auch der Pflicht nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach gekommen wird.

Seit dem 01. 01. 2005 ist viel Wasser den Rhein herunter geflossen. So macher Rentenbezieher hat sich in trügerischer - besser: in betrügerischer - Sicherheit gewähnt und so getan, als ginge ihn das neue Gestz nichts an. Das mediale Sommerloch bedingt es, dass nun das böse Erwachen für einige Ruheständler kommen kann. Der Gesetzgeber setzt das Alterseinkünftegestz nun auch um und verlangt von den mehr als 20 Millionen Rentner eine Einkommensteuererklärung und zwar rückwirkend ab 2005.

Recht so, mag so mancher Neider denken. Wer viele Jahre am Fiskus vorbei einen Lebensstandard gepflegt hat, der sich auf höherem Niveau bewegte, der darf auch ruhig dafür Steuer bezahlen. Jene Vereinfachungsdogmatiker, die damit auch noch den permanent schwellenden Generationskonflikt neu entfachen wollen, posaunen deshalb bereits heraus, dass der Rentner bereits für seine jetzt bezogene Rente entsprechende Steuern gezahlt hat. Hat er das tatsächlich?

Die rechtliche Problematik hierzu ist indes viel schichtiger. Zunächst werden bei einem sozialversicherungspflichtigen Job jeweils die Hälfte der Beiträge zur gestzlichen Rentenverisicherung durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer entrichtet. Der Arbeitgeberanteil ist als Kostenbestandteil zu betrachten. Dieser ist bei der Ermittlung der Betriebskosten von Relevanz und wird Gewinn schmälernd berücksichtig. Der Betriebsgewinn ist wiederum das Kriterium bei der Besteuerrung durch das Finanzamt. Damit werden Arbeitgeberanteile bei der gestzlichen Rentenversicherung eben nicht besteuert, sondern bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Summe der Rentenversicherungsbeiträge ist für die Berechnung der Höhe des Altersruhegeldes von entscheidender Bedeutung. Sie gilt als Basis für die spätere Rentenhöhe.

Die Höhe der Rente wird nun der entscheidende Faktor bei der steuerlichen Bemessung. Wer über den festgelegten Freibetrag von etwa 1.500 Euro monatlich eine Rente bezieht, der wird besteuert.
Diese einfache Rechnung wird jedoch in den Medien - teilweise bewusst - falsch dargestellt. Unter dem Kampfbegriff Rentensteuer fasst die Journallie und ihre dramaturgisch eingebildeten Vereinfachungstheoretiker jene skizzierte teuerproblematik zusammen und hetzt gegen das Gesetz. Gazetten a'la'"BLÖD"-Zeitung sehen denn im Fiskus den Hauptfeind des Rentners, den es gilt abzuwehren. Schon wird ein Horrorszenario an die Wand gemalt. Von immensen Steuernachzahlungen, Bußgeldverfahren, ja sogar Steuerstrafverfahren ist bald die Rede.

Dumm,dümmer, Springer! So lässt sich das Menetekel der hauseigenen Propaganda auf einen Punkt bringen. Wir sind seit dem alle Rentner. Wenn unsere Rente jedoch schon seit einigen Jahrzehnten nicht mehr sicher ist.

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